Ja zur Aenderung der Verordnung "Wasser- und Zugvogelreservate"

29.11.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an die Eidgenössische Forstdirektion die vom Bund geplante Aenderung der Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung. Mit der Andeutung soll einerseits der Vollzug in einigen Gebieten erleichtert und andererseits der Lebensraumschutz den in jüngster Zeit stark veränderten faunistischen Verhältnissen angepasst werden.

Ein erster Teil der Revision der Verordnung umfasst Änderungen im internationalen Inventar. Dabei sollen in Absprache mit der Konstanzer Bucht und der Versoix jusqu'à Genève zwei neue Gebiete ins Inventar aufgenommen werden: Zusätzlich sollen von den neun Objekten die bereits im internationalen Inventar stehen, die Perimeter und/oder die Bestimmungen für sieben Gebiete geändert werden.

Ein zweiter Teil der Revision umfasst die Gebiete von nationaler Bedeutung, die neu ins Bundesinventar aufgenommen werden sollen. Entsprechend der Reaktion der Kantone werden weitere 18 Gebiete neu zur Aufnahme vorgeschlagen. Im Kanton Solothurn soll neu die Aare bei Solothurn von Lüsslingen bis zum Verenabach und das Naturschutzreservat Flumenthal in das Inventar von nationaler Bedeutung aufgenommen. Für beide Aarestrecken besteht bereits seit Jahren ein Jagdverbot. Das bestehende Wasser- und Zugvogelreservat Grenchner-Witi soll um die Günsche-Witi auf Berner Gebiet erweitert werden.

Mit der beantragten Revision werden erheblich mehr Gebiete für überwinternde Wasser- und Watvögel unter nationalen Schutz gestellt. Damit kann deren Schutz stark verbessert, die Störung der Vögel auf ein tragbares Mass reduziert und insgesamt ein Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt geleistet werden.

Die Aufnahme von zusätzlichen Schutzgebieten von nationaler Bedeutung entspricht auch dem Konzept zum Schutz und der Jagd von Wasservögeln, wie es im Jagdgesetz festgelegt wird. Mit diesem Konzept wurde ein Ausgleich zwischen der Notwendigkeit des Schutzes ziehender Wasservogelarten einerseits und dem Bedürfnis einer nachhaltigen jagdlichen Nutzung dieser Vogelbestände andererseits bezweckt.