Kantonsrat: FIKO: Budget 2001 definitiv verabschiedet
24.11.2000 - Solothurn - Die Finanzkommission des Kantonsrates (FIKO) hat unter der Leitung ihres Präsidenten Andreas Bühlmann (SP, Biberist) an ihrer Novembersitzung den Voranschlag 2001 definitiv verabschiedet. Dieser sieht unter Berücksichtigung verschiedener Nachträge und einer Teuerungszulage von zwei Prozent in der Laufenden Rechnung ein operatives Defizit von 35 Mio Franken vor. Ferner hat die FIKO eine weitere Teilrevision des Steuergesetzes im Zusammenhang mit der Steuerharmonisierung mit einer Änderung gutgeheissen. Den übrigen Kantonsratsvorlagen hat sie unverändert zugestimmt.
Voranschlag 2001: operatives Defizit von 35 Mio Franken
In der Schlussberatung vor der Verabschiedung des Beschlussesentwurfes warf der Voranschlag 2001 keine hohen Wellen mehr. Unter Berücksichtigung von Nachträgen und der Integration der Aufwendungen für die Teuerungszulage an das Staatspersonal von zwei Prozent, ergibt sich in der Laufenden Rechnung ein operatives Defizit von 35 Mio Franken. Mit 8 : 3 Stimmen gestand die FIKO auch der kantonalen Zivilschutzverwaltung ein Globalbudget für die Jahre 2001-2003 zu, um sich so besser auf die kommenden Veränderungen beim Bevölkerungsschutz vorzubereiten. Zu einer kurzen Diskussion gab einmal mehr die Abschreibepraxis beim Bilanzfehlbetrag Anlass. Ein Antrag, die Vorschrift in der Finanzhaushaltsvorordnung - wonach ein Bilanzfehlbetrag in fünf gleichmässigen Schritten abzuschreiben ist - zu streichen bzw. so zu ändern, dass eine Abschreibung nur bei einem Überschuss vorgenommen werden muss, wurde allerdings deutlich abgelehnt. Trotz einstimmiger Verabschiedung des Beschlussesentwurfes und somit des Budgets 2001 war sich die Kommission einig, dass noch ein steiniger Weg bis zum Ausgleich der Laufenden Rechnung bevorsteht. Sie wird sich daher bereits an ihrer Januarsitzung erstmals mit den Vorgaben zum Voranschlag 2002 befassen.
Steuergesetzrevision: Ausländische Spielbankengewinne sollen steuerfrei bleiben
Finanzdirektor Christian Wanner begründete die neuerliche Steuergesetzrevision mit den von den Bundesbehörden zwischenzeitlich vorgenommenen Änderungen im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern. So sollen beispielsweise die Veranlagungsverfahren für die direkten Steuern (Beginn, Änderung und Ende der Steuerpflicht) neu geregelt werden. Der Kanton habe dies nun zum Anlass genommen, die Steuerpflicht bei Wohnsitzwechseln von natürlichen Personen auch innerkantonal analog zu regeln. Weitere Revisionspunkte betreffen die Versteuerung der Kinderabzüge bei getrennt veranlagten Eltern sowie der Spielbankengewinne. Obwohl nach Bundesrecht nur Gewinne in inländischen Spielbanken steuerfrei bleiben, will eine Mehrheit der Kommission (6:3 Stimmen) die Steuerfreiheit auch bei Gewinnen in ausländischen Banken gewähren.
Mit Vorbehalten Ja zur Vereinbarung über die Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Bei der von Bildungsdirektorin Ruth Gisi vorgestellten revidierten Interkantonalen Vereinbarung über die Ausbildung von Heilpädagogen an der Hochschule für Heilpädagogik in Zürich gab vor allem das für den Kanton Solothurn reservierte Kontingent an Studienplätzen zu reden. Es wurden aus der Mitte der Kommission Bedenken vorgebracht, wonach mit dem Kontingent von 38 Plätzen ein künstlicher Bedarf erzeugt werde, der später mit finanziellen Folgen verbunden bleibe. Die Anzahl Studienplätze wurde in Frage gestellt. Die Bildungsdirektorin wies darauf hin, dass die Studienplätze die heutige Nachfrage nicht abdecken können. Zudem werde das Departement ein Controlling einführen, damit die Ausbildungen den effektiven Bedarf an Lehrkräften im Kanton nicht übersteigen. Die Vorlage passierte schliesslich ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung.
Im Weiteren verabschiedete die Kommission die Vorlagen über die befristete Verlängerung des Einsatzes eines ausserordentlichen Ersatzrichters, die Teilrevision der Beitragsverordnung zum kantonalen Landwirtschaftsgesetz mit Verlängerung der Geltungsdauer, und die 2. Serie der Nachtrags- und Zusatzkredite zum Voranschlag 2000. Sie legte auch die Behandlung von Geschäften in den verbleibenden drei Sitzungen der ablaufenden Legislaturperiode fest. Schliesslich setzte sie sich mit acht Revisionsberichten der kantonalen Finanzkontrolle auseinander und behandelte eine Einsprache zu einem dringlichen Nachtragskredit