Reformkommission zur Initiative «100 Kantonsräte sind genug»

23.11.2000 - Solothurn – Die Kommission Parlamentsreform des Kantonsrates hat sich unter dem Präsidium von Jörg Kiefer, FdP, Solothurn, mit der Umsetzung der vom Volk angenommenen Initiative «100 Kantonsräte sind genug» befasst. Sie will der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und dem Volk zwei Varianten mit je 100 Kantonsratsmitgliedern, einmal auf sieben Wahlkreise und einmal auf fünf Wahlkreise verteilt, vorlegen.

Die Kommission entschied sich dafür, dem Volk eine Vorlage zu unterbreiten, die dem Wortlaut der Initiative «100 Kantonsräte sind genug» gerecht wird. Als Knacknuss erweist sich die Vorgabe in der Initiative, wonach die Kantonsratsmandate «möglichst gleichmässig» auf «maximal 7» Wahlkreise zu verteilen sind. Folge davon ist, dass die Wahlkreise so gebildet werden müssen, dass sie alle ungefähr gleich viele Einwohner und Einwohnerinnen umfassen. Eine solche Einteilung ist innerhalb der Bezirks- und Amteistrukturen nicht möglich. Modellberechnungen der Staatskanzlei haben gezeigt, dass sowohl drei als auch sieben Wahlkreise gebildet werden könnten, in denen die Differenz zwischen dem kleinsten und dem grössten Wahlkreis ein bis vier Mandate ausmacht, was noch als «möglichst gleichmässige» Verteilung bezeichnet werden kann. In der Grundsatzfrage, ob drei oder sieben Wahlkreise - die Initiative verlangt «maximal 7» - zu bilden seien, entschied sich die Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten für sieben Wahlkreise mit möglichst gleichmässiger Verteilung der 100 Kantonsratsmandate.

Die Einteilung in sieben Wahlkreise führt aber zu neuen, teilweise als künstlich empfundene Einheiten, die sich weder an der Bezirks- noch an der Amteistruktur orientieren. Deshalb hat die Kommission mit 13 zu 3 Stimmen beschlossen, einen Gegenvorschlag ausarbeiten zu lassen. Darin sollen neu die fünf bestehenden Amteien als Wahlkreise für die 100 zu wählenden Kantonsräte definiert werden. Mit einem solchen Modell kommt die Kommission den Forderungen der Initianten nahe. Nur die Bedingung der «möglichst gleichmässigen» Sitzverteilung kann nicht erfüllt werden, dafür werden die bestehenden Strukturen des Kantons beibehalten. Die Amtei Thal-Gäu würde als kleinster Wahlkreis zwölf Mandate umfassen, Olten-Gösgen demgegenüber 29.

Die Kommission hat die Staatskanzlei beauftragt, Botschaft und Entwurf zur Umsetzung der Initiative (mit sieben Wahlkreisen), aber auch zum Gegenvorschlag (mit den fünf Amteien als Wahlkreise) auszuarbeiten und ihr zu Beginn des kommenden Jahres vorzulegen. Die Kommission hat ferner weitere Aspekte des Parlamentsbetriebes, z.B. den Sessionsrhythmus, die Struktur der Debatte und die Art und Weise der Behandlung von parlamentarischen Vorstössen diskutiert und sich Gedanken zu miliztauglichen Verbesserungsmöglichkeiten gemacht. Diese Diskussion wird sie an der nächsten Sitzung vom 15. Dezember 2000 fortsetzen.