Begrenzung der Zahl der Ausländer - Nein zu Kompetenzverschiebung an den Bund

25.10.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat bejaht in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Ausländerfragen grundsätzlich die Notwendigkeit einer Änderung der Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer. Mit den vorgeschlagenen Kompetenzverschiebungen an den Bund ist er jedoch nicht einverstanden. Er verlangt, dass auch künftig die Kantone die Bewilligungen für den Beizug von ausländischen Spezialisten und Fachkräften erteilen können.

Die revidierte Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer soll gleichzeitig mit den Freizügigkeitsabkommen mit den EU-Staaten in Kraft treten. Die Begrenzungsverordnung wird den Zuzug von Personen aus Drittstaaten ausserhalb der EU und EFTA regeln. Dadurch sollen der Wirtschaft in sehr begrenztem Ausmass hochwertige Fachkräfte, welche in der Schweiz sowie in Europa nicht rekrutiert werden können, zur Verfügung gestellt werden.

Bisher konnten die Kantone aufgrund der ihnen zugeteilten Kontingente die entsprechenden Bewilligungen auf konkrete Gesuche der einzelnen Firmen erteilen. Gegen eine Verlagerung dieser Kompetenzen an den Bund wehrt sich nun der Regierungsrat. Die kantonalen Behörden seien besser in der Lage, rasch und richtig zu entscheiden. Denn die Kantone hätten weit eher Einblick in die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen und Branchen. Die Kantone trügen die Verantwortung für den regionalen Arbeitsmarkt und könnten als zuständige Arbeitsmarktbehörden die effektiven Defizite und Lücken bei Betrieben und Branchen besser erkennen und sachgerechte Entscheide fällen. Der Regierungsrat verlangt deshalb, dass der Bund wie bisher die Rahmenbedingungen festlegt und sich auf eine Aufsicht über den Vollzug der Kantonsstellen beschränkt.