Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 31. Oktober 2000
als Fürsprech und Notar patentiert
- lic.iur. Michel Cattin (Zuchwil)
beschlossen
- den geänderten § 19 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation des Regierungsates und der Verwaltung auf den 1. August 2001 teilweise in Kraft zu setzen. Damit werden die beiden heute selbständigen Amtschreibereien Wasseramt und Bucheggberg neu zusammengelegt zur Amtschreiberei Bucheggberg-Wasseramt und die Filiale Grenchen-Bettlach der Amtschreiberei Lebern kann als solche weitergeführt werden.
- die Inkraftsetzung der Änderung des Gesetzes über Vorschüsse für den Unterhalt von Kindern (Alimentenbvorschussungsgesetz) auf den 1. Januar 2001
- bis 30. April 2001 die Stellungnahmen der Departemente zur Umsetzung des eidgenössischen Aktionsplans für die Gleichstellung von Frau und Mann einzuholen.
- die Verordnung über den kantonalen Schadendienst (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
STAATSKANZLEI