Erfolgreiche weitere Etappe auf dem Weg zu einem modernen Personalrecht
26.10.2000 - Solothurn – Die kantonsrätliche Spezialkommission hat unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP), Nennigkofen, die regierungsrätliche Vorlage über die Änderung der Kantonsverfassung und des Gesetzes über das Staatspersonal im Zusammenhang mit der Aufhebung des Beamtenstatus an vier Sitzungen zu Händen des Kantonsrates vorberaten. Sie stimmt den Anträgen des Regierungsrates im Wesentlichen zu. In Abweichung zum Regierungsrat schlägt sie dem Kantonsrat als Variante gesetzliche Grundlagen vor, welche dem Regierungsrat ermöglichen, mit den Personalverbänden Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. Mit diesen Änderungsanträgen hat die Kommission einen Markstein im Hinblick auf ein modernes und flexibles Personalrecht gesetzt.
Die kantonsrätliche Spezialkommission zur Vorberatung der regierungsrätlichen Vorlage zur Aufhebung des Beamtenstatus, welche eine Änderung der Kantonsverfassung und eine Änderung des Gesetzes über das Staatspersonal umfasst, hat sich unter dem Präsidium von Manfred Baumann (SP), Nennigkofen, an vier Sitzungen mit dem Vorschlag des Regierungsrates eingehend befasst. An diesen Sitzungen nahmen auch Regierungsrat Christian Wanner (FdP), Messen, sowie Chefbeamte des Finanzdepartementes teil.
Aenderung der Kantonsverfassung
Die Änderung der Kantonsverfassung steht im Zusammenhang mit der weitgehenden Aufhebung des Beamtenstatus für das Staatspersonal. Der Beamtenstatus soll nur noch jenen Amtsinhabern zustehen, die vom Volk oder Kantonsrat gewählt werden. Der Regierungsrat schlägt vor, die Volkswahl der Amtsgerichtsschreiber, der Amtschreiber, der Vorsteher von Betreibungs- und Konkursämtern sowie der Oberamtmänner aufzuheben. Diese Amtsinhaber würden demnach zu Angestellten wie das meiste Staatspersonal. Die Kommission will die Aufhebung dieser Volkswahlen dem Volk zum Entscheid vorlegen. Damit es dazu möglichst unverfälscht Stellung nehmen kann, schlägt sie vor, dem Volk zwei Abstimmungsfragen zu unterbreiten. So kann es zur Aufhebung der Volkswahl für Amtsgerichtsschreiber und für Vorsteher von Betreibungs- und Konkursämtern (erste Frage) sowie zur Aufhebung der Volkswahl für Amtschreiber und Oberamtmänner (zweite Frage) getrennt Stellung nehmen.
Aenderung des Gesetzes über das Staatspersonal
Die Kommission stimmt den Anträgen des Regierungsrates im Wesentlichen zu. Sie begrüsst die weitgehende Abschaffung des Beamtenstatus für das Staatspersonal. Beamte sollen nur noch jene Amtsinhaber sein, die vom Volk oder vom Kantonsrat gewählt werden. Sie lehnt es klar ab, einzelnen vom Regierungsrat gewählten Amtsinhabern den Beamtenstatus zu belassen. Überlegungen, wonach Amtsinhaber mit Beamtenstatus ihre Aufgabe besser erfüllen können oder in der Bevölkerung mehr Respekt geniessen, teilt sie nicht. Sie vertritt vielmehr die Auffassung, dass der Beamtenstatus eine überholte Rechtsform ist, die das Ansehen des Staatspersonals mindern kann.
Die Kommission teilt die Auffassung des Regierungsrates, dass die Rechtsstellung des Staatspersonals, insbesondere die Rechte und Pflichten, im Zusammenhang mit dem wegfallenden Beamtenstatus überprüft werden muss. Das öffentlich-rechtliche Anstellungsverhältnis, welches durch einen schriftlichen Vertrag begründet wird, wird zum ordentlichen Dienstverhältnis. Das Disziplinarrecht kann für Angestellte aufgehoben werden. Für Beamte, d.h. für die vom Volk oder vom Kantonsrat auf Amtsdauer gewählten Amtsinhaber, wird das Disziplinarrecht hingegen beibehalten. Dem Staat als Arbeitgeber kann nämlich die Bindung an ein mehrjähriges Dienstverhältnis nur zugemutet werden, wenn er auch über Disziplinarmittel verfügt.
Als politisch bedeutsame Neuerung schlägt der Regierungsrat eine Abgangsentschädigung vor. Sie beträgt höchstens zwei Jahresgehälter. Eine solche Abgangsentschädigung steht in erster Linie zur Diskussion, wenn sich eine Kündigung als missbräuchlich erweist oder wenn eine Stelle aufgehoben wird, ohne dass eine andere Stelle angeboten werden kann. Eine Abgangsentschädigung wird nicht ausgerichtet, wenn eine Rente wegen unverschuldeter Entlassung oder Nichtwiederwahl nach den Statuten der kantonalen Pensionskasse Solothurn beansprucht wird.
Die Kommission stimmt dieser Neuerung nach eingehender Diskussion zu. Die Kommission begrüsst die Beibehaltung der Kommission für Besoldungs- und Personalfragen, der allerdings nur noch Vertreter der Personalverbände und der Finanzdirektor als Vorsitzender angehören. Die Personalverbände können ihre Vertreter dem Regierungsrat selber zur Wahl vorschlagen.
Der Regierungsrat hat in seiner Vorlage darauf verzichtet, gesetzliche Grundlagen vorzuschlagen, welche ihm ermöglichen, mit den Personalverbänden Gesamtarbeitsverträge (GAV) abzuschliessen. Eine solche Kompetenz hätte bedingt, dass die heute dem Kantonsrat zustehenden Kompetenzen zur Festsetzung der Besoldungen, der Arbeitszeit und der Ferien sowie die Befugnis zur Regelung der beruflichen Vorsorge an ihn delegiert werden. Die vorberatende Kommission nimmt diese Idee wieder auf und schlägt dem Kantonsrat nach gründlicher Diskussion und nach Abwägen aller Vor- und Nachteile vor, gesetzliche Grundlagen zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen zu schaffen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kantonsrat bereit ist, die erwähnten Kompetenzen an den Regierungsrat zu delegieren. Nur so ist der Regierungsrat in der Lage, mit den Personalverbänden Gesamtarbeitsverträge endgültig abzuschliessen. Die Kommission will diese Diskussion im Kantonsrat führen. Dann wird sich zeigen, ob die Bereitschaft vorhanden ist, dem Regierungsrat mehr Verantwortung zur Regelung der Dienstverhältnisse zu übertragen. Zentrale Bestimmung ist der beantragte § 45bis des Staatspersonalgesetzes. Diese Bestimmung gibt dem Regierungsrat die Kompetenz zum Abschluss von Gesamtarbeitsverträgen mit den Personalverbänden. Diese können die Aufnahme von Verhandlungen beantragen. Ein GAV gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einer Berufsgruppe oder einer Organisationseinheit. Alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus dem Vollzug des GAV entscheidet ein Schiedsgericht endgültig. Wenn kein GAV zu Stande kommt, wird vertraglich eine Schiedskommission bestellt, welche den Vertragsparteien Vorschläge unterbreitet, wie die strittigen Punkte geregelt werden können. Schliesslich wird die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass im GAV das gesamte unter den GAV fallende Personal verpflichtet werden kann, Beiträge zur Deckung der Vollzugskosten des GAV zu leisten. Damit kann das Trittbrettfahren von gewerkschaftlich nicht organisiertem Personal verhindert werden. Mit diesen gesetzlichen Grundlagen hat die Kommission den wesentlichsten im Vernehmlassungsverfahren genannten Vorbehalten Rechnung getragen. Gegen diesen Antrag haben die Vertreter und Vertreterinnen der SP, der Grünen und der Präsident des Staatspersonalverbandes als Mitglied der FdP-Fraktion gestimmt.