Goldverkauf der Schweizerischen Nationalbank - Nein zur Zweckbindung der Erlöse

25.10.2000 - Solothurn – In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Finanzdepartement spricht sich der Regierungsrat gegen jegliche Zweckbindung der nicht für die Stiftung solidarische Schweiz benötigten Erlöse aus dem Goldverkauf der Schweizerischen Nationalbank (SNB) aus.

Bis ins Jahr 2004 wird die SNB rund die Hälfte oder rund 1300 Tonnen ihres Goldbestandes in Etappen veräussern. Der Erlös aus dem Verkauf von 500 Tonnen Gold soll der Finanzierung der Stiftung solidarische Schweiz dienen. Für die restlichen 800 Tonnen Gold – einem Vermögen von rund zehn Milliarden Franken mit jährlichen Erträgen von rund 300 Millionen Franken - schlägt das Eidgenössische Finanzdepartement den Vernehmlassern zwei Varianten vor.

Verwendung für eine Bildungsinitiative und für Überbrückungsleistungen
Die Erträge des Sondervermögens sollen in einer ersten bis in die Jahre 2004 bzw. 2005 fallenden Periode zur Finanzierung einer Bildungsinitiative im Bereich der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden. Anschliessend sollen die Erträge zur Finanzierung von Überbrückungsleistungen für Personen, welche aufgrund von Nachteilen auf dem Arbeitsmarkt (Alter, Behinderung, Langarbeitslosigkeit, etc.) nicht in der Lage sind, die Lücken, welche als Folge des Leistungsabbaus in den Bereichen Rentenalter und Witwenrente entstehen, mit einem eigenen Erwerbseinkommen zu schliessen.

Verwendung für einen Schuldenabbau
Mit einem Schuldenabbau soll die Wahrscheinlichkeit künftiger Steuererhöhungen reduziert werden und der Handlungsspielraum der Finanzpolitik durch die niedrigere Schuldzinsbelastung erweitert werden. In seiner Stellungnahme an das Eidg. Finanzdepartement unterstützt der Regierungsrat die Gründung einer Stiftung solidarische Schweiz, für die Erlöse aus dem Goldverkauf der restlichen 800 Tonnen lehnt er aber jegliche Zweckbindung ab. Vielmehr soll die bereits in der Bundesverfassung verankerte Verteilungsregel für die Gewinne der Schweizerischen Nationalbank zur Anwendung gelangen: 1/3 erhält der Bund, 2/3 erhalten die Kantone zur zweckfreien Verwendung. Alles andere stelle eine für ihn nicht akzeptablen Eingriff in die Finanzautonomie der Kantone dar, schreibt der Regierungsrat.

Sollte die ausserordentliche Gewinnausschüttung doch mit einer Auflage verbunden werden, so zieht die solothurnische Regierung eine konzentrierte Reduktion der Schulden von Bund und Kantonen einer Zweckbindung vor. Neben dem Gewinn von finanzpolitischem Handlungsspielraum würde durch diese Massnahme auch sichergestellt, dass alle Bevölkerungskreise ohne Bevorzugung einzelner Gruppen von den ausserordentlichen Erträgen profitieren könnten. Der Regierungsrat befürchtet auch, dass eine Zweckbindung der Mittel für eine Bildungsoffensive und für Überbrückungsleistungen innert kurzer Zeit zu einem Anstieg der Ausgaben in den betreffenden Bereichen führen würde. Wenn das Goldvermögen dann aufgebraucht wäre, müssten die Kantone in die Tasche greifen und die Anschubsubventionen des Bundes weiter finanzieren.