Ja zur Kostenbeteiligung bei angeordneten Pflanzenschutzmassnahmen

25.10.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Landwirtschaft die in der neuen Verordnung über Bundesbeiträge an Abfindungen infolge behördlich angeordneter Pflanzenschutzmassnahmen vorgesehene Kostenbeteiligung des Bundes. Er setzt sich aber für einen einfachen und schlanken Vollzug dieser Massnahmen ein.

Mit dieser neuen Verordnung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes können neu auch für bereits befallene Pflanzen Entschädigungen ausgerichtet werden. Damit ist es möglich, die von epidemieartig auftretenden Pflanzenkrankheiten wie dem Feuerbrand betroffenen Betriebe vor einer finanziellen Notlage zu bewahren.