Kantonsrat: FIKO stimmt Teuerungszulage von 2 Prozent für das Staatspersonal zu

26.10.2000 - Solothurn – Die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates hat unter dem Vorsitze ihres Vizepräsidenten Edi Baumgartner (CVP, Wangen) an zwei Tagen die Detailberatung zum Voranschlag 2001 abgehalten. Entschieden hat die Kommission bereits über den Teuerungsausgleich für das Staatspersonal. Sie stimmte dem Antrag des Regierungsrates, dem Personal im Jahre 2001 eine Teuerungszulage von 2 Indexpunkten auszurichten, einstimmig zu. Zustimmung fanden auch alle übrigen Einzelvorlagen zum Strassenbau, öffentlichen Verkehr, Gebäudeunterhalt und zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung.

Voranschlag 2001: weiterer Schritt in die richtige Richtung
Der von Finanzdirektor Christian Wanner und Finanzverwalterin Pia Stebler präsentierte Entwurf zum Voranschlag 2001 wurde von der Kommission zwar positiv und als weiterer kleiner Schritt in Richtung Sanierung des Staatshaushaltes aufgenommen. Die Vorgaben der FIKO wurden mit Ausnahme des Selbstfinanzierungsgrades erfüllt. Verschiedene Votanten betonten jedoch, dass die Kennzahlen immer noch einen grossen Sanierungsbedarf ausdrücken, um so mehr als das Ergebnis zum Teil mit einer buchhalterischen Massnahme - Aufwertung Atel-Aktien zum Ausgleich des Steuerausfalls in der Bemessungslücke - zustande kam. Zudem seien in diesen Zahlen die allfällige Teuerungszulage für das Staatspersonal nicht eingeschlossen. Diese würde die Laufende Rechnung zusätzlich mit 14,1 Mio Franken belasten und das operative Defizit von 19,4 Mio auf 33,5 Mio Franken erhöhen. Der Selbstfinanzierungsgrad würde von 60 auf gegen 45 Prozent sinken.

Alle Fraktionen anerkannten allerdings die vom Regierungsrat und den Departementen unternommenen Anstrengungen, um den Vorgaben der Kommission gerecht zu werden. In der Folge nahm die FIKO bei den Departementsbudgets und Globalbudgets auch keine weiteren Kürzungen mehr vor. Die Behandlung des Beschlussesentwurfes und somit die definitive Verabschiedung des Voranschlags wird die FIKO erst im November vornehmen. Aus diesem Grunde sollen verschiedene Einzelvorlagen, die unmittelbar mit dem Budget zusammenhängen, erst in der Budgetsession vom Dezember vom Kantonsrat behandelt werden.

Teuerungszulage für das Staatspersonal
Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass in den vergangenen Jahren vom Personal viel gefordert wurde und in nächster Zeit von ihm noch viel abverlangt werden wird. Sie liess sich vom Finanzdirektor und vom Personalchef auch über die Personalsituation (Fluktuationen) und die Konkurrenzfähigkeit der kantonalen Besoldungen orientieren. So war denn die Ausrichtung einer Teuerungszulage von 2 Indexpunkten einerseits als Anerkennung für den in der Vergangenheit geleisteten Einsatz des Staatspersonals und andererseits für die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt unbestritten.

Aus finanziellen Überlegungen konnte die Finanzkommission nicht auf weitergehende Forderungen der Personalverbände eingehen. Der finanzielle Handlungsspielraum ist dazu viel zu klein. Die Sanierung des Staatshaushaltes lässt eine wesentliche Erhöhung des Personalaufwandes nicht zu. Wie der Regierungsrat will sich auch die FIKO dafür einsetzen, dass für das Staatspersonal gute Arbeitsbedingungen vorhanden sind. Sie weist insbesondere darauf hin, dass auch in finanziell schlechten Zeiten ein Teil des Staatspersonals mit dem jährlichen und automatischen Stufenanstieg - dies im Gegensatz zur Privatwirtschaft, wo man solche Automatismen nicht kennt - einen Lohnanstieg erfährt. Die Ausrichtung eines Teuerungsausgleichs von 2 Indexpunkten wurde von der FIKO einstimmig befürwortet.

Zustimmung zu weiteren Geschäften
Die Finanzkommission hat zudem zahlreiche Einzelvorlagen aus den Bereichen Strassenbau (Teilprogramme 2001 National- und Kantonsstrassen), öffentlicher Verkehr (Mehrjahresprogramm 2001 und 2002), ausserordentlicher Gebäudeunterhalt Hochbauten für das Jahr 2001 sowie den Beitrag des Kantons zur Prämienverbilligung 2001 beraten. Sie ist dabei den vorberatenden Kommissionen gefolgt und hat ihren Anträgen zugestimmt.

Im Bereich der baulichen Sanierungen von staatlichen Gebäuden verlangt die Finanzkommission im Rahmen der wirkungsorientierten Verwaltungsführung vom Regierungsrat eine klare Regelung, inwieweit für solche Investitionen auch Mittel oder Reserven aus Globalbudgets herangezogen werden dürfen.