Kantonsrat: Wahlkreiseinteilung nach Annahme der Initiative «100 Kantonsräte sind genug»

27.10.2000 - Solothurn – Die Kommission Parlamentsreform des Kantonsrates hat sich unter dem Präsidium von Jörg Kiefer, FdP, Solothurn, mit der Frage der neuen Einteilung der Wahlkreise für die Kantonsratswahlen befasst. Aufgrund der vom Volk angenommenen Initiative «100 Kantonsräte sind genug» müssen die heutigen 10 Wahlkreise auf «maximal 7» reduziert werden, auf welche die Zahl der Kantonsräte «möglichst gleichmässig verteilt» werden muss.
 
Kantonsrat Hans-Rudolf Lutz, Mitinitiant und gleichzeitig Mitglied der Reformkommission, verwies auf diverse Äusserungen der Initianten im Vorfeld der Abstimmung, wonach neu 5 Wahlkreise zu bilden seien, die den heutigen Amteien entsprechen würden. Bei einer Vorwegzuteilung von 3 Mandaten an jeden Wahlkreis - wie von Lutz vorgeschlagen - würden die kleinsten Wahlkreise, Thal-Gäu und Dorneck-Thierstein, je 14 der grösste, Olten-Gösgen, 28 Mandate zählen. Die Differenz von 100% widerspricht indessen nach Auffassung der Reformkommission eindeutig der Vorgabe der Initiative, wonach die Mandate «möglichst gleichmässig» auf die neuen Wahlkreise verteilt werden müssen. Als persönliche Variante skizzierte Lutz ein zusätzliches Modell mit 7 Wahlkreisen: «Olten-Ost», «Olten-West», Thal-Gäu, Dorneck-Thierstein, Lebern, Wasseramt (ohne Biberist und Lohn-Ammannsegg) sowie Solothurn-Bucheggberg (inkl. die Wasserämter Gemeinden Biberist und Lohn-Ammannsegg). Für dieses Modell liegen die Berechnungen im Detail noch nicht vor. Die Reformkommission ist der Auffassung, dass die Einteilung in 5 Wahlkreise, die den Amteien entsprechen, den Volksauftrag nicht erfüllt, und dass die Initiative nur erfüllt werden kann, wenn neue Gebilde als Wahlkreise definiert werden. Sie hat deshalb die Staatskanzlei beauftragt, Modellberechnungen für verschiedene Varianten vorzulegen. Es sollen Varianten mit 3, 5 und 7 Wahlkreisen ausgearbeitet werden. Im übrigen hat die Kommission die Diskussion über die zukünftigen Strukturen des Parlamentes fortgesetzt. Das Büro des Kantonsrates soll als eigentliche Ratsleitung beibehalten, aber in personeller Hinsicht anders zusammengesetzt werden. Im Grundsatz sieht die Kommission keine Notwendigkeit, dass die vier Stimmenzähler der Ratsleitung angehören. Ob das Gremium aber im übrigen unverändert (Präsident, 2 Vizepräsidenten, Fraktionschefs) bleiben oder z.B. um die Präsidenten der ständigen Kommissionen erweitert werden soll, ist noch offen. Die Kommission wird die Diskussion an ihrer nächsten Sitzung am 23. November 2000 weiterführen.