Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2001
20.10.2000 - Solothurn – Die Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat an ihrer letzten Sitzung unter dem Vorsitz von Gabriele Plüss (FdP,JL, Olten) den Beitrag des Kantons Solothurn zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung 2001 beraten und beschlossen. Bei einer Ausschöpfung von 60 % der Bundesgelder stehen insgesamt rund 68 Mio. Franken zur Verfügung.
Die Regierung beantragt die Prämienverbilligungsgelder des Bundes für die Krankenversicherung 2001 zu 60 % auszuschöpfen. Damit können die minimalen vom Bund vorgeschriebenen Standards erreicht werden, nämlich die Prämien für Personen und Familien in "wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen" zu verbilligen. Dazu muss der Kanton 21,3 Mio. Franken beisteuern, der Bund erbringt weitere 46,4 Mio. Franken. Während FdP und CVP dem Antrag des Regierungsrates folgten, stellte die SP den Antrag, die Ausschöpfung auf 75 % zu erhöhen. Der Kostenanteil des Kantons würde so von 21,3 Mio. Franken auf 30,1 Mio. Franken ansteigen. Der SP-Antrag wurde mit 10:4 Stimmen klar verworfen. In der Schlussabstimmung wurde der regierungsrätlichen Vorlage mit 11:3 Stimmen zugestimmt.
Zur Beratung des Themas Globalbudgets tagte erstmals, die zu diesem Zwecke mit 6 Mitgliedern ergänzte, "erweiterte SOGEKO". Pia Stebler, Chefin der kantonalen Finanzverwaltung führte die Kommission in die parlamentarischen Elemente der wirkungsorientierten Verwaltungsführung (WOV) ein, welche die Grundlage für die Globalbudgets bilden. Anschliessend nahm die Kommission Kenntnis von den Semesterberichten über die Globalbudgets von der Lebensmittelkontrolle, des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe (BZG) und der Spitälern. Während die Sparmassnahmen im BZG inzwischen greifen - man rechnet bis Ende Jahr mit einer Unterschreitung des Globalbudgets - zeichnet sich bei den Spitälern eher eine Überschreitung des budgetierten Staatsbeitrages ab. Dies ist auf die Ertragsausfälle aufgrund des rückläufigen Anteils der zusatzversicherten Patientinnen und Patienten zurückzuführen.