Der Regierungsrat begrüsst das Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte

27.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Entwurf für ein Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte zu. Der Bund hat mit der Vorlage auf Mängel im schweizerischen Recht reagiert und eine Vorlage erarbeitet, welche den Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten verbessert.

Die Auseinandersetzung mit der Geschichte der Schweiz im zweiten Weltkrieg hat gezeigt, wie schwierig es ist, Vermögenswerte, die vergessen gegangen sind, nach Jahrzehnten den berechtigten Personen auszuhändigen. Nach der bestehende Gesetzgebung kann ein Eigentümer einer Sache oder ein Gläubiger einer Forderung auch nach vielen Jahren der Nachrichtenlosigkeit seine Rechte geltend machen. Für die Durchsetzung solcher Ansprüche genügt die bestehende Rechtsordnung. Sie erweist sich aber dort als mangelhaft, wo es an Regeln fehlt, die insbesondere Banken und Versicherungen dazu anhalten, nach ihren Kunden zu suchen, wenn sich diese während längerer Zeit nicht mehr melden. Das vorgeschlagene Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte füllt nun diese Lücke. Es verpflichtet die Finanzakteure, wie Banken oder Versicherungen, den Kontakt zu ihren Kunden wiederherzustellen, wenn ein solcher während acht Jahren nicht mehr bestanden hat. Vermögenswerte, die während zehn Jahren nachrichtenlos geblieben sind, müssen zusätzlich einer Nachrichtenstelle des Bundes gemeldet werden. Der Regierungsrat unterstützt die Bestrebungen des Bundes, in diesem sensiblen Bereich Regelungen zu treffen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat nämlich gezeigt, dass ein vernünftiger Umgang mit nachrichtenlosen Vermögenswerten voraussetzt, dass schneller als bisher die Suche nach vermögensberechtigten Personen aufgenommen wird, damit die Suche erfolgreich und nicht unverhältnis-mässig aufwändig ist. Die Pflicht der Finanzakteure, bei fehlenden Kontakten aktiv nach ihren Kunden zu suchen und der Nachrichtenstelle zu melden, ist zwar mit einem gewissen Aufwand verbunden. Dieser lässt sich aber aus Sicht des Regierungsrates verantworten, weil diese Massnahmen dem Ansehen des Finanzmarktes Schweiz und damit wiederum auch den Banken und Versicherungen unseres Landes dienen werden.

Weitere Auskünfte erteilt:

Heidi Pauli-Huldi, Rechtsdienst Finanz-Departement 032 627 20 60