Der Regierungsrat hat in der Sitzung vom 12. September 2000
beschlossen
- die Inkraftsetzung der noch nicht geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung auf den 1. August 2000
- Änderungen der Steuerverordnung Nr. 3 (Erhebung der Quellensteuer) und der Steuerverordnung Nr. 16 (Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Liegenschaften im Privatvermögen)
(Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)
genehmigt
- die Zusammenlegung der Zivilschutzorganisationen der Einwohnergemeinden Kestenholz, Ober- und Niederbuchsiten
Stellung bezogen
- zur Ratifizierung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes durch die Schweiz und die entsprechenden Gesetzesänderungen
- zum Entwurf eines Programms 2001 - 2005 für die Tabakprävention
- zur Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenzapandemie
- zur Revision der Verordnung über die Krankenversicherung, den Risikoausgleich in der Krankenversicherung und über Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
STAATSKANZLEI