Der Regierungsrat hat in der Sitzung vom 12. September 2000

beschlossen

  • die Inkraftsetzung der noch nicht geltenden Bestimmungen des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung auf den 1. August 2000
  • Änderungen der Steuerverordnung Nr. 3 (Erhebung der Quellensteuer) und der Steuerverordnung Nr. 16 (Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Liegenschaften im Privatvermögen)
    (Das Einspruchsrecht des Kantonsrates bleibt vorbehalten)

genehmigt

  • die Zusammenlegung der Zivilschutzorganisationen der Einwohnergemeinden Kestenholz, Ober- und Niederbuchsiten

Stellung bezogen

  • zur Ratifizierung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes durch die Schweiz und die entsprechenden Gesetzesänderungen
  • zum Entwurf eines Programms 2001 - 2005 für die Tabakprävention
  • zur Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung einer Influenzapandemie
  • zur Revision der Verordnung über die Krankenversicherung, den Risikoausgleich in der Krankenversicherung und über Beiträge des Bundes zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung

STAATSKANZLEI