Heimplanung 2005
27.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat hat zuhanden des Kantonsrates Botschaft und Entwurf zur Heimplanung 2005 verabschiedet. Kernstücke sind ein Baumoratorium für weitere grössere Heime und die Bildung von zwölf Heimkreisen.
Das Alters- und Pflegeheimgesetz (APHG) bestimmt, dass die Einwohnergemeinden Alters- und Pflegeheime errichten und betreiben. Nach der Aufgabenreform soziale Sicherheit finanzieren die Einwohnergemeinden auch den Bau und den Betrieb über die individuelle Sozialhilfe (Pflegekostenbeitrag) mit. Die Heime finanzieren sich in der Regel über kostendeckende Taxen (Vollkostenrechnung) selbst. Das Gesetz überträgt dem Kanton jedoch Planungs-, Qualitätssicherungs-, Controlling- und Aufsichtsaufgaben. Nach § 6 des APHG sind dabei in einer Heimplanung Ist- und Sollzustand der Heime, Ziele und Prioritäten, Bedarfszahlen und regionale Bedürfnisse, die notwendigen regionalen Trägerschaften, die erforderlichen rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Massnahmen festzulegen.
Die Heimplanung 1993 basierte auf der Bevölkerungsprognose 2000/2003, ging bei der Planung der Bettenzahl von der Zahl der über 65jährigen Menschen unserer Gesellschaft aus und bildete als Planungsgrundlage fünf Heimkreise (Amteien).
Diese Planungsgrundlage wurde kritisiert und in der Praxis auch nie richtig akzeptiert. Die älteren Menschen treten heute später in ein Alters- und Pflegeheim ein; in der Regel erst, wenn sie pflegebedürftig sind. Der Trend vom Alters-Pensionsheim zum Pflegeheim ist unverkennbar. Zudem ist jetzt auf die demographische Entwicklung 2005/2010 abzustellen.
Die Heimplanung 2005
- geht für das Jahr 2005 von rund 12'000 über 80jährigen Menschen im Kanton Solothurn aus
- plant für diese über 80jährige Menschen einen Bettenanteil von 20% (davon 0.5% als "Puffer"-Langzeitpflegebetten in Spitälern) ein.
- erachtet daher die heutige Bettenzahl von 2400 als knapp genügend bis zum Jahr 2005
- verzichtet mit Ausnahme von sogenannten Pufferbetten (Eintritt nur aus Akutabteilung) auf die Langzeitpflege in den Spitälern, einschliesslich der Psychiatrie. Die heutigen Langzeitpflegebetten sind in eigenständigen Organisationseinheiten zu führen.
- baut flankierend als neuen Pfeiler der Alters-/Heimpolitik die Prävention für Menschen ab 65 Jahren auf und verzahnt das neue Angebot der Prävention und die ambulanten Dienste und neuen Alters-Wohnformen verstärkt mit den Heimen (Heime als Altersstützpunkte oder -zentren).
- hält an der Qualitätssicherung fest und baut das Controlling aus.
- bestimmt zwölf Heimkreise (die Heimkreise basieren auf den Bezirken; die drei Städte sind dabei eigenständige Heimkreise).
- geht davon aus, dass verpflichtende Baukostenbeiträge der öffentlichen Hand an die Heime gestrichen sind. Die daraus resultierenden erhöhten Betriebskosten werden als Investitionszuschlag auf die Tagestaxen umgelegt.
- verpflichtet die Heime, diesen Investitionszuschlag zu verwenden, um die Kapitalfolgekosten zu decken, Investitionen abzuschreiben und Rückstellungen zu bilden.
- geht - mit Ausnahme von Sanierungen, Umnutzungen, Kleinheimen und Pilotprojekten - weiterhin von einem vorläufigen Baumoratorium für neue grössere Heime aus.
- verzichtet auf einen nachträglichen Investitionskostenausgleich und einen Restbaukostenausgleich unter den Einwohnergemeinden.
- ist eine rollende Planung und wird jeweils aufgrund der veränderten Bedingungen angepasst.
- tritt auf 1. Januar 2001 in Kraft und auf 31. Dezember 2005 ausser Kraft.
Weitere Auskünfte erteilt:
Marcel Châtelain-Ammeter, Chef Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit 032 627 22 85