Ja zur 4. IV-Revision
06.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Hauptidee der 4. Revision des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung, dass die IV sich dem gesellschaftlichen Bedarf, aber auch den finanziellen Möglichkeiten anpassen will. Die finanzielle Konsolidierung der Sozialwerke sollte in einem Gesamtrahmen betrachtet werden.
Die Eingliederung behinderter Mitmenschen und insbesondere die berufliche Eingliederung muss vor Ort erfolgen. Dank guter Eingliederung im primär kantonalen Arbeitsmarkt können Behinderte möglichst autonom arbeiten und leben. Über eine erfolgreiche Eingliederung sind auch die Folgekosten bei der IV und bei den kantonalen Ergänzungsleistungen deutlich tiefer.
Die Möglichkeit, die Zusammenarbeit zwischen der Invalidenversicherung, der Arbeitslosenversicherung und den für die Förderung der beruflichen Eingliederung zuständigen kantonalen Durchführungsstellen besser koordinieren zu können, wird vom Regierungsrat sehr begrüsst. Dabei ist es sinnvoll, Massnahmen treffen zu können, die auf die besonderen Situationen in den einzelnen Kantonen abgestimmt sind und die bisherigen Bemühungen berücksichtigen. Grundsätzlich vermisst der Regierungsrat die Verstärkung der beruflichen Eingliederung und die Mitfinanzierung der beruflichen Fort- und Weiterbildung.
Die mit der 3. IVG-Revision definierte Organisationsstruktur mit einer kantonalen Trägerschaft der IV-Stellen hat sich bewährt. Die IV-Stelle verfügt über ein polydisziplinäres Team an Fachpersonen, das über die Anliegen behinderter Mitbürger entscheiden kann. Die kantonale IV-Stelle hat sich als kostengünstige, bürgernahe und kompetente Versicherungsorganisation bewährt.
Der Errichtung einer neuen Bundesbehörde für den medizinischen Dienst nimmt der Regierungsrat eine kritische Haltung ein. Eine verstärkte medizinische Beurteilung muss im Rahmen der heutigen Strukturen erfolgen. Das Einschieben einer neuen administrativen Ebene ist unnötig und dürfte das Verfahren erschweren und verlängern.
Die Umsetzung der 4. IVG-Revision wird für die IV-Stelle einen Mehraufwand bedeuten. Es ist deshalb im Zuge dieser Revision auch die Personalsituation zu überprüfen und die notwendigen Ressourcen zur Bewältigung der neuen Aufgaben sind aus Versicherungsgeldern zur Verfügung zu stellen.