Ja zur Aenderung von Verordnungen im Veterinärrecht (20.9.2000)
20.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat erklärt sich in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes mit den Vorschlägen des Bundesrates zur Aenderung von Verordnungen im Veterinärrecht grundsätzlich einverstanden. Sie betreffen in der Hauptsache Fragen der Tierseuchenbekämpfung und der Fleischkontrolle.
Insbesondere begrüsst der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung die Verfeinerungen in der BSE-Bekämpfungsstrategie und den Beginn der detaillierten Umsetzung der bilateralen Abkommen mit der EU bezüglich dem Handel mit Tieren und Tierprodukten. Er macht jedoch darauf aufmerksam, dass der Vollzug einiger Bestimmungen mit Schwierigkeiten verbunden sein wird und dass durch den vermehrten Kontrollaufwand erhebliche Kosten entstehen werden. Auch bemängelt er die fortschreitende Regelungsdichte. Mit der Einführung einer Geflügelfleischkontrolle ist er grundsätzlich einverstanden, fordert aber ein Konzept, welches die eigenen Anstrengungen der Geflügelfleischindustrie bezüglich Qualitätssicherung bestmöglichst berücksichtigt.
Weitere Auskunft erteilt:
Dr. Doris König-Bürgi, Kantonstierärztin, 032 627 25 25