Ja zur Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs

13.09.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassungsantwort an die Direktion für Völkerrecht die Ratifizierung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs durch die Schweiz. Mit dem Römer Statut vom 17. Juli 1998 wird die rechtliche Grundlage für die Errichtung eines ständigen Internationalen Strafgerichtshofs geschaffen, welcher für die Beurteilung von besonders schweren Individualverbrechen zuständig ist.

Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression sollen durch diesen Gerichtshof behandelt werden, wenn die vorab und in erster Linie für die Strafverfolgung zuständigen innerstaatlichen Behörden nicht willens oder nicht in der Lage sind, eines dieser Verbrechen ernsthaft zu verfolgen. Der Regierungsrat befürwortet grundsätzlich die Einrichtung eines solchen Gerichtshofes wie auch die Beschränkung auf die vorgenannten besonders schweren Individualverbrechen. Nach seiner Auffassung dürfen diese Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes betreffen, nicht straflos bleiben, wenn das innerstaatliche Strafverfolgungssystem zusammengebrochen ist oder von Personen kontrolliert wird, welche solche Verbrechen selbst mitzuverantworten haben. Die Vorkommnisse in Ruanda und Ex-Jugoslawien belegen eindrücklich, dass ein solcher Internationaler Strafgerichtshof nötig ist.