Ja zur Kontrolle der Fortpflanzungsmedizin und zu nationaler Ethikkommission
27.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement, Bern, die geplante Fortpflanzungsmedizinverordnung des Bundes und die Verordnung über die nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin.
Die Fortpflanzungsmedizinverordnung regelt die kantonale Kontrolle und Bewilligung für die Anwendung von Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung. Der Regierungsrat regt an, unter den beauftragten Verwaltungsstellen der einzelnen Kantone einen offenen Informations- und Erfahrungsaustausch aufzubauen. Die Aufsicht sollte auf diese Weise mit einem vertretbaren Aufwand einen ausreichenden Stand erreichen. Im Kanton Solothurn ist vorgesehen, auf bestehender Inspektionskompetenz aufzubauen und die neue Aufgabe dem Pharmazeutischen Dienst des Gesundheitsamtes zu übertragen.
Ethische Probleme sind sorgfältig und mit ausreichend Zeit zu untersuchen. Dennoch beantragt der Regierungsrat im Rahmen der Verordnung über die nationale Ethikkommission eine maximale Bearbeitungsdauer von sechs Monaten, damit Gesuchsteller Folgeaktivitäten überhaupt planen können. Wie die Erfahrungen der kantonalen Ethikkommission zeigen, beeinträchtigt eine angemessene vorgeschriebene Bearbeitungsfrist die Beurteilungsqualität kaum. Sie ist aber von grossem Nutzen für die Gesuchstellenden.
Bei den beiden in Vernehmlassung stehenden Verordnungen handelt es sich um Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (Fortpflanzungsmedizingesetz). Dieses Gesetz wird der Bundesrat auf den 1. Januar 2001 in Kraft setzen. Es legt fest, unter welchen Voraussetzungen die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen angewendet werden dürfen. Das Fortpflanzungsmedizingesetz schützt die Menschenwürde, die Persönlichkeit sowie die Familie und verbietet missbräuchliche Anwendungen der Bio- und der Gentechnologie.
Weitere Auskünfte erteilt:
Dr. Marco Schärer, Stv. Chef Gesundheitsamt/Leiter Pharmazeutischer Dienst, 032 627 93 78