Ja zur Revision der Jagdverordnung

20.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) der geplanten Aenderung der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel vollumfänglich zu. Der Bund will mit dieser Verordnung die Kantone stärker in das Management der geschützten Grossraubtiere Wolf, Luchs und Bär einbinden. Die Kantone sollen die Kompetenz erhalten, besonders schadenstiftende Tiere abzuschiessen. Damit würde der Weg für die Ansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz geebnet.

Der Bund will mit einer Änderung seiner Jagdgesetzgebung die Abschusskompetenz für die Grossraubtiere Luchs, Wolf und Bär versuchsweise den Kantonen übertragen. Durch diese Massnahme erhalten die Kantone mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Grossraubtieren. Zum Abschuss dürfen von den Kantonen aber nur Einzeltiere freigegeben werden, welche besonderen Schaden verursachen. Die anderen Tiere bleiben hingegen weiterhin geschützt. Wann allerdings ein besonderer Schaden vorliegt, wird wie bisher vom Bund festgelegt.

Diese Ausweitung der kantonalen Kompetenz entspricht einer Forderung der Mehrheit der Kantone. Ohne eine solche Abtretung von Kompetenzen wären beispielsweise die Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau und Appenzell nicht gewillt, der Ansiedlung von Luchsen in ihrer Region zuzustimmen. Der Luchs ist aber auf diese Ausweitung seiner Verbreitung dringend angewiesen, denn momentan kommen Luchse erst in einzelnen Landesteile vor, so im Jura, den westlichen Voralpen und im Wallis. Der Osten der Schweiz beheimatet aber auch dreissig Jahre nach seiner Wiederansiedlung immer noch keine Luchse. Zahlreiche Hindernisse, wie zum Beispiel Autobahnen oder ausgedehnte Siedlungsgürtel, versperren den Luchsen heutzutage den Weg zur Ausbreitung in unbesiedelte Landesteile. Auf Grund dieser kleinräumigen Verbreitung gilt der Luchs in der Schweiz immer noch als gefährdete Tierart. Mit dieser nun möglich werdenden Aussetzung von Luchsen aus der West- in die Ostschweiz, besteht deshalb die Möglichkeit, dass Luchse alsbald in diesem Landesteil wiederum heimisch werden.

Im Kanton Solothurn gibt es momentan keinen Grund, vom neuen Recht der Kantone Gebrauch zu machen. Der Luchs tritt hier zwar ab und zu in den ausgedehnten Wäldern des Juras auf. Da er sich daselbst aber hauptsächlich von Rehen und Gemsen ernährt und bislang kaum Schaden an Haustieren verursachte, drängen sich bei uns keine Massnahmen auf. Dies umso weniger, da die Richtlinien zum Abschuss schadenstiftender Tiere vom Bund noch nicht definiert wurden.

Weitere Auskünfte erteilen:
Marcel Tschan, Jagdverwalter, 032 627 23 46
Martin Baumann, Wildtierbiologe, 032 627 25 96