Ja zur Revision der Verordnung über Leistungen des Bundes für den Straf- und Massnahmenvollzug

20.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat unterstützt in seiner Vernehmlassung an das Bundesamt für Justiz die Bestrebungen des Bundes, Baubeiträge an die kantonalen Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzuges in Zukunft pauschal abzugelten.

Er sieht darin die Möglichkeit, entsprechende Gesuche zum Nutzen von Bund und Kantonen schneller und einfacher abzuwickeln. Die vom Bund erarbeiteten Steuerungsgrössen für die Berechnung der pauschalen Subventionen für den Regierungsrat realistisch. Nach seinen Einschätzungen kann ein Kanton, der die Richtgrössen einhält, in etwa gleiche Subventionen wie bisher erwarten. Aus diesem Grund stimmt er dem Entwurf integral zu.

Weitere Auskünfte erteilt:
Rudolf Tschachtli, Chef Amt für öffentliche Sicherheit, 032 627 28 24