Prämienverbilligung 2001 - 60 Prozent
27.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat ein Prämienverbilligungsmodell, das auf 60 Prozent der maximalen Bundesmittel beruht. Damit stehen 67.7 Millionen Franken für die Prämienverbilligung zur Verfügung. Der Kantonsanteil beträgt 21.3 Millionen Franken.
Das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz erlaubt es dem Kanton, die maximale Prämienverbilligungssumme um 50 Prozent zu kürzen, wenn die Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen trotzdem sichergestellt ist. Nach der voraussichtlich erneuten Prämiensteigerung um durchschnittlich fünf Prozent kann damit aber die Vorgabe nicht sichergestellt werden, wonach Personen oder Familien in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen Prämienverbilligung erhalten müssen.
Bereits für das Jahr 2000 hat deshalb der Kantonsrat beschlossen, 60 Prozent der Prämienverbilligungssumme, auszulösen. Auch in den Jahren 1997, 1998 und 1999 konnten faktisch aufgrund von Ausgleichssaldi (vor allem aus dem Einführungsjahr 1996) 60-65 Prozent an Prämienverbilligungen geleistet werden, obwohl der Kantonsrat damals jeweils nur 50 Prozent des Bundesbeitrages beschloss.
Auch im Jahr 2001 soll auf dem 60 Prozent-Bundesbeitrag basiert werden. Daraus resultiert für den Kanton eine Gesamtsumme von 67.68 Millionen Franken. An die Gesamtleistung von 67.7 Millionen Franken bezahlt der Bund 46.4 Millionen Franken. Der Kantonsanteil beträgt 21.3 Millionen Franken.
Damit lässt sich ein Prämienverbilligungsmodell gestalten, dass von einer Richtprämie von Erwachsenen von rund 175 Franken und 50 Franken pro Monat für Kinder ausgeht. Weiterhin sollen die Prämien verbilligt werden, wenn sie für Familien mehr als acht Prozent und für alleinstehende oder alleinerziehende Personen mehr als sieben Prozent des bereinigten steuerbaren Einkommens betragen. Ein solches Modell führt dazu, dass Familien mit zwei Kindern bis zu einem steuerbaren Einkommen von rund 50'000 Franken (entspricht einem Nettoeinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge von rund 70'000 Franken) und alleinstehende Personen ohne Kinder bis zu einem steuerbaren Einkommen von 30'000 Franken (entspricht einem Nettoeinkommen von rund 40'000 Franken) abgestufte Prämienverbilligungen erhalten. Wer Ergänzungsleistungen oder Sozialhilfe bezieht, erhält in der Regel die volle Prämie der Grundversicherung verbilligt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Versicherung nicht bei den teuersten Kassen abgeschlossen wurde.
Weitere Auskünfte erteilt:
Marcel Châtelain-Ammeter, Chef Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit 032 627 22 85