Regierungsrat begrüsst das Tabakpräventionsprogramm des Bundes
13.09.2000 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Gesundheit die vom Bund im Programm der Tabakprävention 2001 - 2005 aufgezeigten Strategien und Massnahmen. Speziell befürwortet er den Schutz der Nichtraucher vor Passivrauchen und verschärfte gesetzliche Vorschriften für einen konsequenten Jugendschutz. Der Bund soll in diesem ausserordentlich wichtigen gesundheitspolitischen Bereich die Führungsrolle übernehmen.
Der Anteil der Jugendlichen, die regelmässig rauchen, hat sich in den letzten Jahren verdoppelt. Deshalb ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Anstrengungen der Tabakprävention in der Schweiz massiv verstärkt werden müssen. Dementsprechend sollen auch mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das Tabakpräventionsprogramm 2001 - 2005 des Bundes ist nach Meinung des Regierungsrates umfassend und ausgewogen. Rauchende werden nicht diskriminiert und erwachsene Rauchende nicht bevormundet. Das aktive Rauchen wird nur dort eingeschränkt, wo die Gesundheit Dritter beeinträchtigt wird.
Zentral für die Erreichung des Gesamtzieles sind verschärfte gesetzliche Bestimmungen für einen konsequenten Jugendschutz, konsequenter Schutz vor Passivrauchen, gesundheitsfördernde Massnahmen sowie ein internationaler Einbund des Programmes. Zudem sind die auf dem Gebiet der Tabakprävention tätigen Organisationen eng zu vernetzen.
Das Programm setzt bei drei Handlungsfeldern an:
- Verhinderung des Einstiegs in den Tabakkonsum
- Erleichterung des Ausstiegs
- Schutz vor Passivrauchen
Dazu wurden sechs Zielbereiche und 14 Teilziele im Programm definiert. Das Bundesamt für Gesundheit soll bei der Umsetzung die strategische Führung übernehmen.
Die geplante nationale Informationskampagne über die Tabakproblematik ist für den Regierungsrat absolut notwendig, um die Voraussetzungen für den gesetzgeberischen Prozess zu schaffen und die gesundheitsfördernden Massnahmen zu unterstützen. Dabei gelte es eine motivierende Sprache zu finden, welche die Bevölkerung anspricht.
Die Vorbildwirkung auf individueller und gesellschaftlicher Ebene erachtet der Regierungsrat als wichtige Massnahme um zu verhindern, dass Jugendliche anfangen zu rauchen. Erwachsene im Umfeld von Jugendlichen (Eltern, Lehrerpersonen, Trainer im Sport, Jugendhausleiter etc.) sollen dahin sensibilisiert werden, dass sie im Kontakt mit Jugendlichen nicht rauchen. Auf der gesellschaftlichen Ebene soll der Staat durch die Gesetzgebung klare Signale setzen. Erst vor diesem Hintergrund wird das vom Bund vorgeschlagene Programm wirksam.