Stellungnahme zur Revision der eidg. Waffenverordnung
27.09.2000 - Solothurn - Der Regierungsrat des Kantons Solothurn nimmt Stellung zum Revisionsentwurf der Waffenverordnung des Bundes.
Die heute geltende Waffenverordnung des Bundes ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Obwohl sie sich bis heute im Grossen und Ganzen bewährte, beinhaltet sie doch Unklarheiten, was mitunter zu erheblichen Vollzugsproblemen führte.
Der Entwurf der revidierten Waffenverordnung wurde dem Kanton Solothurn zur Vernehmlassung unterbreitet. Vertreter der kantonalen Vollzugsorganisation der Fachstelle Waffen haben den Entwurf geprüft. Sie kamen zum Schluss, dass im Verordnungsentwurf die Schwachstellen, wie z.B. beim Ablauf des Waffenerwerbs oder beim Verfahren von Waffentragbewilligungen grundsätzlich erkannt und praxisbezogene Vorschläge, wie einfachere Formulierungen oder Präzisierungen erarbeitet wurden. Bei einzelnen Artikeln wurden Anpassungen oder Neufassungen vorgeschlagen.
Nach Durchsicht der Unterlagen hat der Regierungsrat festgestellt, dass sich seine Meinung mit der Stellungnahme der Vollzugsorganisation der Fachstelle Waffen vollumfänglich deckt. Er unterstützt deshalb die dort angebrachten Überlegungen.
Auskünfte erteilt:
Jörg Gabi, Chef Kommando-Abteilung, Polizei Kanton Solothurn, Tel. 032 627 70 20