3000 Franken Monatslohn für alle Beschäftigten der Verwaltung
04.04.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat hat entschieden, dass das minimale Nettogehalt aller in der kantonalen Verwaltung Beschäftigten 3000 Franken pro Monat betragen muss. Diese Massnahme gilt rückwirkend auf den 1. Januar 2001. Davon können 31 der insgesamt rund 9'500 Beschäftigten (inkl. Lehrerschaft und Spitäler) in der kantonalen Verwaltung profitieren. Der Regierungsrat will damit seinen Anspruch, ein fairer Arbeitgeber zu sein, weiter umsetzen.
Eine vom Regierungsrat in Auftrag gegebene Untersuchung des Personalamtes hat ergeben, dass 31 durchwegs junge, ungelernte Personen in der kantonalen Verwaltung einen Nettolohn von unter 3'000 Franken pro Monat verdienen. Dies gilt bei einem 100%-Pensum, exklusive Kinder-, Inkonvenienz-, Pikett- und Funktionszulagen usw. und soll ab dem 20. Altersjahr zur Anwendung kommen. 26 der betroffenen Personen sind in Spitälern tätig, fünf weitere in der allgemeinen Verwaltung. Das Minimalgehalt bleibt solange unverändert, bis die Nettobesoldung nach dem geltenden Besoldungssystem aufgrund der Erfahrungsjahre den Minimalbetrag überschreitet.
Die Anhebung der Minimallöhne kostet die Verwaltung jährlich rund 100'000 Franken, die im Gesamtkredit aller Besoldungen aufgefangen werden können.