Ja zur Änderung der Waldverordnung
25.04.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat befürwortet in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die vorgeschlagenen Änderungen der Waldverordnung des Bundes. Insbesondere begrüsst er die mit den forstlichen Förderungsmassnahmen verbundene Einführung von Programmen mit Leistungsvereinbarungen. Er fordert aber auch, dass sich der Bund auf die strategische Ebene beschränken und die operative Ebene mit dem Massnahmenvollzug den Kantonen überlassen soll.
In seinem Schreiben an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation nimmt der Regierungsrat grundsätzlich positiv Stellung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Waldverordnung des Bundes. Insbesondere wird die mit den forstlichen Förderungsmassnahmen verbun-dene Einführung von Programmen mit Leistungsvereinbarungen begrüsst. Dies entspricht auch den Grundsätzen des Neuen Finanzausgleiches (NFA) und den Vorstellungen im Hinblick auf die künftige, partnerschaftliche Erfüllung der Verbundaufgaben von Bund und Kantonen.
Der Regierungsrat weist in seinem Schreiben aber auch darauf hin, dass sich der Bund damit vermehrt nur noch auf die strategische Ebene und die Ziele auszurichten und die operative Ebene mit dem Massnahmenvollzug und den entsprechenden Kompetenzen den Kantonen zu überlassen habe.
Im Weiteren unterstützt der Regierungsrat die Änderung, dass neben der vertraglichen Sicherung von Waldreservaten die Verankerung in der forstlichen Planung anstelle der Nutzungsplanung genügt.