Kantonsrat: Finanzkommission: Beratungen über Katasterwert sistiert

27.04.2001 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer letzten Sitzung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode die Diskussion zur Verordnung über den Katasterwert zwar aufgenommen, die Detailberatung jedoch auf die nächste Sitzung verschoben. Genehmigt wurde hingegen diskussionslos die Verordnung über das Pflichtpensum für die Lehrpersonen an den Mittelschulen. Gegenstand einer Diskussion war auch ein dringlicher Nachtragskredit für Parteientschädigungen. Der scheidende Präsident Andreas Bühlmann (SP, Biberist) hielt kurz Rückblick auf die vergangenen vier Jahre.

Katasterwert: Meinungen gehen noch auseinander
Die Finanzkommission liess sich von Finanzdirektor Christian Wanner sowie Erwin Widmer, Chef der Steuerverwaltung und Siefried Meyer, Leiter der Katasterschätzung, ausführlich über das Verfahren zur Festlegung der Katasterwerte orientieren. Die Vorlage wurde von einer Kommission erarbeitetet, in der Vertreter aller relevanten Kreise Einsitz hatten. Das Finanzdepartement ist überzeugt, mit der vorliegenden Grundlage eine objektive Bewertung des Grundeigentums sowie die Besteuerung des Vermögens und der Mietwerte einfach und wirtschaftlich durchführen zu können. Auf dieser Basis sollte es möglich sein, bestehende Ungleichheiten unter den Personen mit Grundeigentum sowohl bei der Besteuerung des Vermögens wie auch des Mietwertes zu beheben.

In der anschliessenden Diskussionen zeigte es sich, dass die Meinungen über Richtigkeit des Verfahrens und die finanziellen Auswirkungen noch auseinander gehen. Die dem Hauseigentümerverband nahestehenden Mitglieder befürchten, dass die Neuregelung vor allem beim Mietwert nicht kostenneutral ausfallen werde. Auch kritisieren sie, dass das von der Regierung angebotene Gespräch mit dem Hauseigentümerverband vor der Beschlussfassung nicht stattgefunden habe. Ein anderer Teil der Kommission vertrat jedoch die Auffassung, dass eine Revision aufgrund der vorhandenen Ungleichheiten und der Bevorzugung gewisser Hauseigentümer nicht mehr auf die lange Bank geschoben werde dürfe. Angesichts der Komplexität der Materie würde es immer Details geben, die als Grund herhalten können, um auf Zeit zu spielen. Es sei nun jedoch an der Zeit, die Katasterwerte wieder auf eine objektive Basis zu stellen.

Schliesslich setzte sich der Antrag durch, die Beratungen vorläufig auszusetzen. Diese Pause soll es dem Finanzdepartement und dem Hauseigentümerverband ermöglichen, das seinerzeit vereinbarte Abschlussgespräch über die neue Verordnung abzuhalten. Die Kommission erhofft sich dadurch eine Annäherung der Standpunkte und ein günstigeres Klima bei der Fortsetzung der parlamentarische Beratung der Vorlage. Das Geschäft wird für die nächste Sitzung von Ende Mai oder Anfang Juni 2001 wieder traktandiert.

Einsprache gegen einen dringlichen Nachtragskredit für Entschädigungen an Freigesprochene nach erfolgter Diskussion zurückgezogen
Aufgrund einer Einsprache sah sich die Finanzkommission veranlasst, über den dringlichen Nachtragskredit von 450'000 Franken für Parteientschädigungen im Bankenverfahren zu beraten. Sie liess sich denn auch von Justizdirektor Walter Straumann über die Rechtmässigkeit der von den Justizorganen zugestandenen Entschädigungen orientieren. Für die Finanzkommission war rasch klar, dass man die rechtliche und die politische Seite in dieser Angelegenheit trennen müsse. Die Rechtslage ist klar und die Arbeit der Justizbehörden wurde von allen Mitgliedern positiv gewürdigt. Deshalb bestand für die FIKO kein Anlass, den Nachtragskredit, für den die Einsprachefrist noch bis zum 30. April läuft, nicht zu bewilligen. Durch den Rückzug der Einsprache erübrigte sich jedoch eine formelle Abstimmung. Im Weiteren konnte die Kommission zur Kenntnis nehmen, dass nach der Einstellung der besagten Strafverfahren es immer noch möglich ist, zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

Rückblick
Der scheidende Präsident - das Präsidium geht in der neuen Legislaturperiode an die FdP-Fraktion über - hielt kurz Rückblick auf die vierjährige Arbeit der Finanzkommission. Im Wesentlichen sei sie mit der Sanierung des Staatshaushaltes in Form von Sanierungspaketen beschäftigt. Aufgrund des Spardruckes musste sie gelegentlich Entscheide fällen, die nicht überall auf Gegenliebe stiessen. Die Zusammenarbeit in der Kommission und das Einvernehmen mit den Mitgliedern bezeichnete Andreas Bühlmann als gut Wenn das Präsidium auch nur kurz gedauert habe, sei es für ihn eine wertvolle Erfahrung gewesen. Er dankte insbesondere den fünf aus der Kommission ausscheidenden Mitgliedern für ihre konstruktive Arbeit. Anschliessend an die Sitzung begab sich die Kommission am Nachmittag auf ihren traditionellen Legislaturausflug, der diesmal in die alte Heimat des Präsidenten, nach Thun und auf den Thurnersee führte.