Regierung beantragt dem Kantonsrat höhere Löhne im Pflegebereich

03.04.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Löhne für soziales und medizinisches Personal um vier bis zehn Prozent anzuheben. Die mit den Sozialpartnern ausgehandelte Vorlage könnte im Juni im Kantonsrat behandelt und - bei positivem Entscheid - am 1. Juli 2001 in Kraft gesetzt werden. Verschiedene Personen aus allen Fachdisziplinen der Spitäler hatten beim Verwaltungsgericht Lohngleichheitsklagen eingereicht. Noch keine Lösungen wurden bezüglich der rückwirkenden Lohnforderungen und der generellen Einreihungsüberprüfung gefunden. Für die Erhöhung der Löhne würden jährliche Zusatzkosten von rund 8,2 Millionen Franken anfallen.

Nachdem verschiedene Personen aus allen Fachdisziplinen der Spitäler beim Verwaltungsgericht eine Lohngleichheitsklage eingereicht haben und der Regierungsrat ein aufwändiges Gerichtsverfahren vermeiden wollte, hat er den Klagenden anerboten, in Lohnverhandlungen zu treten. Nach zweimonatigen Verhandlungen liegt nun ein gemeinsam erarbeitetes und von beiden Parteien akzeptiertes Resultat vor, das die aktuelle Lohnsituation entschärfen kann.

Ein Blick zurück auf die Besoldungsrevision 1996 zeigt, dass der Kantonsrat - entgegen dem Antrag des Regierungsrates - die Löhne im Pflegebereich generell um eine Besoldungsklasse zurückgenommen hat, weil sonst der Kanton Solothurn in diesem Sektor in der Nordwestschweiz zum Spitzenreiter avanciert wäre.

In der Zwischenzeit haben die Nachbarkantone ihre Löhne den aktuellen Marktverhältnisse angepasst und die "Solothurner Löhne" teilweise deutlich überholt.

Um die Konkurrenzfähigkeit der Löhne wieder zu erreichen, will der Regierungsrat dem Kantonsrat beantragen, dass dieser seine aus Arbeitsmarktgründen motivierte Lohnrücknahme aus dem Jahr 1996 zurücknimmt und die Anfangslöhne um durchschnittlich fünf Prozent anhebt.