Staatskanzlei verwahrt sich gegen Vorwürfe von Andreas Müller
11.04.2001 - Solothurn - Die Staatskanzlei verwahrt sich energisch gegen die von Regierungsratskandidat Andreas Maria Müller (Solothurn) erhobenen Vorwürfe der Wahlmanipulation anlässlich des 1. Wahlgangs zur Erneuerungswahl der Solothurner Regierung. Müller unterstellte gegenüber verschiedenen Medien den Wahlbüros der 126 Gemeinden ihm geltende Wahlzettel absichtlich und systematisch durch ehrverletzende Zusätze versehen und damit ungültig gemacht zu haben.
Staatsschreiber Konrad Schwaller weist die gegen die Gemeindewahlbüros erhobenen Vorwürfe in aller Form zurück und unterstreicht gleichzeitig, dass die Staatskanzlei auch nur beim kleinsten Verdacht einer Unregelmässigkeit von Amtes wegen eingeschritten wäre. Er fordert Müller auf, diese Vorwürfe umgehend durch Fakten zu belegen oder zu unterlassen.
Schwaller benutzt vielmehr die Gelegenheit, den Wahlbüros sein volles Vertrauen auszusprechen und ihnen für die ausgezeichnete Arbeit anlässlich des 1. Wahlgangs vom 4. März 2001 zu danken.