Grundsätzliches Ja zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum

22.08.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat hat sich in seiner Vernehmlassung an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement mit dem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (BFW) grundsätzlich einverstanden erklärt. Er bemängelt allerdings, dass der ländliche Raum seiner Meinung nach zu wenig berücksichtigt wird.

Der Gesetzesentwurf konzentriert sich vor allem auf die Unterstützung des preisgünstigen Wohnungsbaus in den Städten und Agglomerationsgebieten. Der ländliche Raum wird nach Auffassung des Regierungsrates zu wenig berücksichtigt. Das heutige Bundesgesetz über die Verbesserung der Wohnverhältnisse im Berggebiet läuft 2005 aus. Im vorliegenden Entwurf ist jedoch nicht festgehalten, wie dieses Teilgebiet in Zukunft behandelt werden soll. Auch die Unterstützung gemeinnütziger Wohnbauträger insbesondere zur Förderung des Wohnungsbaus im ländlichen Raum soll weiterhin unbefristet möglich sein.

Der Regierungsrat hält abschliessend fest, dass sich die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kanton höchstens im bisherigen Rahmen bewegen sollte.