Ja zur Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten

22.08.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt in seiner Vernehmlassungsantwort an das seco - Staatssekretariat für Wirtschaft - der Änderung der Verordnung über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten zu.

Mit der Änderung der Verordnung wird der Vollzug des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten (STEG) sowie die Finanzierung dieses Vollzugskonzeptes neu geregelt. Ziel des neuen Konzeptes ist eine Vereinfachung der Zuständigkeit und Abläufe sowie eine bessere Koordination der Aktivitäten der Vollzugsorgane. Die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften, über das Inverkehrbringen von technischen Einrichtungen und Geräten (TEG) obliegt der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (Suva), der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) und den vom Departement bezeichneten Fachorganisationen. Im Sinne der Mitwirkung achten die Vollzugsorgane des Arbeitsgesetzes im Rahmen ihrer Tätigkeit darauf, dass die Arbeitgeber TEG einsetzen, welche die Sicherheitsanforderungen erfüllen. Neu werden bei der Änderung auch die Kostenfolgen für nicht konforme TEG erwähnt.