Kantonsrat: SOGEKO befürwortet den Grundsatz zur Regionalisierung der Spitäler

22.08.2001 - Solothurn – Die kantonsrätliche Sozial- und Gesundheitskommission (SOGEKO) hat unter der Leitung ihrer Präsidentin Beatrice Heim, (SP, Starrkirch-Wil) vom Zwischenbericht über die Regionalisierung der solothurnischen Spitäler Kenntnis genommen. Einstimmig gutgeheissen wurde an dieser Sitzung ebenfalls die Verlängerung der Geltungsdauer für das Suchthilfegesetz sowie die Verlängerung der Geltungsdauer für die Verordnung zur Einführung des Opferhilfegesetzes.

Die SOGEKO liess sich von Sanitätsdirektor Rolf Ritschard ausführlich über den Weg zur Regionalisierung der solothurnischen Spitäler im Sinne der vom Kantonsrat beschlossenen SO+ Massnahme Nr. 42 orientieren. Nach Ansicht des Departementsvorstehers lässt sich aber das Projekt nur termingerecht umsetzen, wenn die Spitalstiftungen auf ihre Führungsfunktionen bis Ende September 2001 verzichten. Dagegen wehren sich die Stiftungen der Spitäler Grenchen, Breitenbach und Allerheiligenberg. Sie stellen Bedingungen, die im Widerspruch zu den gesetzlichen Grundlagen und den bereits gefällten Grundsatzbeschlüssen stehen.

In der Kommission wurde der Zwischenbericht intensiv diskutiert. Die Strategie der Regionalisierung der solothurnischen Spitäler, die von den Stiftungen im Rahmen ihrer Mitarbeit in den Projektgruppen mitgestaltet wird, wurde zwar einstimmig gutgeheissen. Allerdings wehrten sich verschiedene Kommissionsmitglieder betroffener Spitalregionen dagegen, dass die Stiftungen bereits auf ende 2001 Führungsverantwortung für die Spitäler abtreten sollen. Sie befürchten dadurch einen Abbau von Spitalleistungen in den Regionen. Demgegenüber steht eine Aufwertung der geplanten Spitalkommissionen für die neuen Spitalorganisationen. Ihre Mitglieder sollen, soweit möglich, aus den Regionen stammen.

In der Kommission setzte sich schliesslich die Meinung durch, dass für die Umsetzung der Massnahmen nicht der Kantonsrat, sondern wie bereits in der Botschaft zum Paket SO+ festgehalten, der Regierungsrat zuständig sei. Daher beantragt die SOGEO dem Kantonsrat, vom Zwischenbericht und den darin postulierten Massnahmen nur Kenntnis zu nehmen. Dem so geänderten Beschlussesentwurf wurde mit 11zu 3 Stimmen zugestimmt.

Suchthilfegesetz und Opferhilfegesetz
Sowohl die Verlängerung der Geltungsdauer beim Suchthilfegesetzes wie auch diejenige der Verordnung zur Einführung des Opferhilfegesetzes waren in der SOGEKO unbestritten. Einzig das Ausserkrafttreten der beiden Vorlagen gab zu Diskussionen Anlass. Während der Regierungsrat vorschlug, dass Gesetz und Verordnung nach Inkrafttreten eines Sozialgesetzes ausser Kraft treten sollen, sprach sich die Kommission dafür aus eine konkrete Frist zu setzen. Die SOGEKO beantragt dem Kantonsrat Gesetz und Verordnung nach Inkrafttreten eines Sozialgesetzes spätestens aber am 31.12.2005 ausser Kraft treten zu lassen. Mit dieser Variante wird sichergestellt, dass Gesetz und Verordnung im Sozialgesetz integriert oder wenn nötig verlängert oder neu ausgestaltet werden.