Konzept Wolf Schweiz - Ja mit Vorbehalten
14.08.2001 - Solothurn – Wenn der Wolf in der Schweiz eine Chance haben soll, müssen nach Meinung der Regierung Vorranggebiete ausgeschieden werden. Das hat der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort zum Konzept "Wolf Schweiz" an das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) festgehalten. Zielbringend könnte sich auch eine finanzielle Abgeltung erweisen, welche sich auf die effektive Präsenz des Wolfes stützt.
Die Solothurner Regierung sieht für den Wolf in der Schweiz kaum eine Chance, wenn ihm nicht Gebiete zur Verfügung gestellt werden, in denen er einen gewissen Vorrang gegenüber den menschlichen Nutzungsansprüchen hat. Diese Refugien könnten zum Beispiel aus einem Teil der bestehenden Jagdbanngebiete ausgeschieden werden. Zusätzlich wäre zu prüfen, ob in solchen Gebieten nicht eine besondere Entschädigungspraxis für Nutztierschäden oder allenfalls eine Steuerung der landwirtschaftlichen Nutzung anzuwenden wäre. Letztendlich muss das Ziel aber sein, dass in diesen Vorranggebieten für den Wolf eine erhöhte Hemmschwelle für den Abschuss von Wölfen angewendet und wahrscheinlich auch eine grosszügigere Schadenverhütungs- und Entschädigungspraxis angewendet wird.
Ein weiterer Pfeiler, auf welchem sich eine Wolfpopulation in der Schweiz halten könnte, ist eine Finanzierung im Sinne einer Leistungsvereinbarung für die effektive Präsenz des Wolfes. Eine Region könnte somit einen direkten Nutzen aus der nachweisbaren Präsenz des Wolfes ziehen. Die Regionen würden für eine Leistung, nämlich die Erhaltung des Wolfes finanziert. In diesem Gesamtbetrag pro einzelnen Wolf könnten die Schadenvergütungen und –verhütungen bereits inbegriffen sein, oder aber auch nicht. Die Regionen würden auch für Wölfe entschädigt, auch wenn diese keinen Schaden anrichten. Kann ein Kanton den Wolf schadlos integrieren, dann profitiert er mit diesem Modell besonders vom Wolf. Wichtig ist, dass dieses Geld wiederum für die Betroffenen ersichtlich und spürbar in den Wolfsregionen eingesetzt wird. Weil die Präsenz des Wolfes in den allermeisten Fällen eine ökonomische Belastung darstellen wird (Landwirtschaft, Jagd), wird seine Anwesenheit im Sinne einer Entschädigungspflicht für den wegfallenden Nutzen von der Allgemeinheit entschädigt. Damit könnte die Akzeptanz des Wolfes in den einzelnen Kompartimenten wesentlich erhöht werden.
Das Konzept Wolf Schweiz sieht ein begrüssenswertes Mitspracherecht der Regionen und Kantone vor. Die Finanzierung wird zu einem grossen Teil (meistens 80 %) durch den Bund gewährleistet.
Dass Wölfe jemals im Kanton Solothurn wieder heimisch werden, ist eher unwahrscheinlich, auch wenn im Jura langfristig Wölfe via Frankreich einwandern könnten. In unserem Kanton ist die Erschliessung und Besiedlung der Landschaft so gross, dass sich Wölfe kaum wohl fühlen würden.