Steuerstatistik 2000: Erfreuliches Ergebnis mit Vorbehalten
09.08.2001 - Solothurn – Der Staatssteuerertrag der juristischen Personen erreichte im Jahr 2000 mit 68,3 Millionen Franken ein sehr gutes Ergebnis. Budgetiert waren 54 Millionen. Bei den natürlichen Personen ist der budgetierte Steuerertrag von 402 Millionen Franken dank der guten Wirtschaftslage erreicht worden.
Im Jahr 1998 erreichte der Ertrag der Staatssteuer der juristischen Personen - vergleicht man die letzten fünf Jahren - mit 50,4 Millionen Franken einen Tiefpunkt. Erfreulich ist die Ertragssteigerung in den Jahren 1999 und 2000 um je rund neun Millionen Franken. Für das Jahr 2000 war ein Staatssteuerertrag von 54 Millionen Franken budgetiert, erzielt wurden 68,3 Millionen Franken. Weil bei den juristischen Personen bereits 1995 zum System der Gegenwartsbemessung gewechselt worden ist, liegen den entsprechenden Veranlagungen die Geschäftsergebnisse der Steuerperiode 1999 zugrunde.
Auch den neuesten Zahlen der natürlichen Personen liegen die Einkünfte des Jahres 1999 zugrunde. Sie bilden aber die Grundlage für die Steuerperiode 2000. Die Arbeitslosengelder liegen um 14 Millionen Franken oder 13.6 % tiefer als im Vorjahr. Der Rückgang der Arbeitslosigkeit wirkt sich zusammen mit der Teuerung positiv auf die steuerbare Lohnsumme von 5,968 Milliarden Franken aus. Sie liegt mit 148 Millionen Franken um 2.5 % höher als im Vorjahr. Das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ist gar um sieben Prozent gewachsen. Anderseits sind die Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit, die steuerlich geltend gemacht werden können, um 50 % auf 40 Millionen Franken angewachsen. Insgesamt verbleibt ein Wachstum des gesamten Erwerbseinkommens von 2.9 %.
Ausserordentlich stark haben sich die Abzüge für Liegenschaftskosten entwickelt, um 18 % auf über 520 Millionen Franken. Dieses Ergebnis ist teilweise auf breiter gestreute Eigenheime zurückzuführen. Weit stärker jedoch wurde es durch die Praxisänderung des Kantonalen Steuergerichtes beeinflusst. Danach darf die Dumont-Praxis (beschränkter Abzug für Neubesitzer von Liegenschaften) nur noch in engen Schranken angewendet werden. Hinzu kommt, dass in wirtschaftlich guten Zeiten Liegenschaften vermehrt renoviert werden.
Die abziehbaren Krankheitskosten sind um rund 13 Prozent, auf über 70 Millionen Franken angestiegen. Seit 1995 ist das der zweitgrösste Anstieg. Von 1995 auf 1996 betrug er 21.6 %. Seit 1995 sind es 47 %. Darin kommt die stete überdurchschnittliche Zunahme der Krankheitskosten zum Ausdruck.
Den grössten Zuwachs seit 1995 verzeichnen die Abzüge von Vorsorgebeiträgen. Sie stiegen um 79 % an, auf 255 Millionen Franken. Die Steuereinsparungen bei den Versicherten belaufen sich allein bei der Staatssteuer auf 22 bis 27 Millionen Franken.
Prozentual sind die gesamten Abzüge mit 7.5 % weit stärker gestiegen als das Total der Einkünfte mit 2.6 %. Daher ist das steuerbare Einkommen insgesamt um weniger als 1 % angewachsen. Diese Entwicklung ist bei künftigen Gesetzesrevisionen zu beachten.