Verarbeitung der Gesuche um Ergänzungsleistungen in Verzug

20.08.2001 - Solothurn - Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ist mit der Verarbeitung der Neuanmeldungen im Rückstand. Die Ursachen liegen unter anderem bei der massiv ansteigenden Anzahl der Anträge, den oft unvollständigen Neuanmeldungen, der komplexen Prüfung der Gesuche, beim anstehenden Systemwechsel und bei der Fluktuation und der damit verbundenen langen Ausbildungszeit neuer Mitarbeitenden. Obwohl verschiedene griffige Massnahmen getroffen wurden, ist erst in einigen Monaten mit einer Entspannung der Situation zu rechnen.

Die Zahl der Anträge für Ergänzungsleistungen zu AHV und IV hat sich in den letzten zehn Jahren bei rund 5000 EL-Bezügern (Bezügern von Ergänzungsleistungen) ungefähr verdoppelt. Im Jahr werden rund 20'000 Geschäftsfälle erledigt, davon rund 1200 Neuanmeldungen. Von den per Ende Juli pendenten 800 Neuanmeldungen waren 299 älter als drei Monate und 94 älter als sechs Monate. Im Ferienmonat Juli konnten 129 Gesuche entschieden werden, wobei davon für rund 60% die Antworten positiv ausfielen. Angestrebt wird die Erledigung von 90% der Neuanmeldungen innerhalb von drei Monaten. In den letzten zwei Jahren wurden deshalb auch drei neue Stellen geschaffen und besetzt. Wenn Ergänzungsleistungen zugesprochen werden, erfolgen die Auszahlungen grundsätzlich rückwirkend.
Die Überprüfung verschiedener interner Abläufe hat zu mehreren Aenderungen geführt, die eine raschere Bearbeitung ermöglichen. Zudem wird die Abteilung Ergänzungsleistungen durch temporäre Kräfte unterstützt.

Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden wurde dieses Jahr auf die Effizienz überprüft. Daraus sind weitere Massnahmen zur Qualitätsverbesserung der Anträge getroffen worden, nachdem rund zwei Drittel der Neuanmeldungen wegen deren Unvollständigkeit aufwändig nachbearbeitet werden mussten. Die gute Arbeit der zuständigen Stellen bei den Gemeindeverwaltungen wird sich auch direkt auf die kantonalen Kosten für Ergänzungsleistungen auswirken, die Gemeinden tragen rund 80% davon. Weiter wird die Ausbildung intensiviert.

Ein neues elektronisches Arbeitsfluss-System, das ab September 2001 schrittweise eingeführt wird, wird den Abbau der Pendenzen weiter fördern. Insbesondere wegen der Einführung des neuen elektronischen Arbeitsfluss-Systems kann erst in einigen Monaten mit einer spürbaren Entspannung der Situation gerechnet werden.

Wer bekommt Ergänzungsleistungen?
Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben unter anderem AHV- oder IV-Rentnerinnen und Rentner sowie Behinderte, die während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen dort, wo die Renten und das weitere Einkommen nicht die minimalen Lebenskosten decken. Die Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Entsprechende Informationen und Merkblätter können bei der zuständigen Stelle bei Ihrer Gemeindeverwaltung (AHV-Zweigstelle) bezogen werden.

Wer ist die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn?
Die Ausgleichskasse des Kantons Solothurn ist eine öffentlich-rechtliche, selbstständige Organisation; ihr Hauptgeschäft ist die erste Säule. Zu ihren Dienstleistungen gehören auch übertragene Aufgaben wie zum Beispiel die Ergänzungsleistungen, die individuelle Prämienverbilligung oder die kantonalen Kinderzulagen. Auftraggeber sind der Bund und der Kanton Solothurn.