Asyl: Höhere Aufnahmepflicht für Gemeinden

05.12.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat hat beschlossen, das Aufnahmesoll für die Umverteilung asylsuchender und vorläufig aufgenommener Personen zu erhöhen. Ab 2002 haben alle solothurnischen Gemeinden pro 300 Einwohner eine asylsuchende Person aufzunehmen (bisher 420). Die Mindestzuweisung beträgt aber zwei Personen pro Einwohnergemeinde.

Die Zahl der Asylgesuche hat ab Mitte Jahr erheblich zugenommen. Bis Ende November 2001 wurden dem Kanton Solothurn vom Bund über 650 Personen zugewiesen. Der verstärkte Zustrom asylsuchender Personen führte dazu, dass die kantonalen Durchgangszentren überbelegt sind und das in Reserve gehaltene Durchgangszentrum Zuchwil wieder aktiviert werden musste. Weiter wurden durch die Zumietung von Wohnungen in Solothurn 20 provisorische Unterbringungsplätze geschaffen. Der Aufbau eines weiteren Durchgangszentrums ist in Prüfung.

Für das Jahr 2002 wird mit einem Transfer von ca. 900 asylsuchenden Personen in Gemeindeunterbringungsplätze gerechnet. Um der Situation entsprechen zu können, ist daher der Zuweisungsschlüssel entsprechend nach unten anzupassen. Damit werden die Gemeinden aufgefordert, mehr Unterbringungsmöglichkeiten in den Gemeinden bereit zu stellen. Sollte sich die Situation weiter verschärfen, behält sich der Regierungsrat vor, die Schlüsselzahl auch zwischenzeitlich anzupassen.

Zudem zeigt er sich über die grosse Bereitschaft zur Erfüllung der Aufnahmepflicht asylsuchender Personen durch die Gemeinden befriedigt und spricht dafür den beteiligten Personen den besten Dank aus. Der Vorstand des Verbandes Solothurner Einwohnergemeinden wurde vorgängig über die Anpassung der Schlüsselzahl orientiert.