Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit nur teilweise akzeptiert
12.12.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat lehnt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das vorgeschlagene Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit teilweise ab. Der Bund will darin die Verantwortlichkeiten für die technische Sicherheit von Anlagen, Fahrzeugen und Geräten neu regeln. Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Unterstellung der Motorfahrzeug- und Schiffskontrollen unter das neue Bundesgesetz. Mit seiner Haltung unterstützt der Kanton Solothurn auch die gleichlautende Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen.
Das neue Bundesgesetz über die Kontrolle der technischen Sicherheit hat den Zweck, die technische Aufsicht für Anlagen, Fahrzeuge und Geräte neu zu organisieren. Dabei sollen die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Behörden und von Privaten klar geregelt werden. Der Gesetzesentwurf sieht die Schaffung von drei Sicherheitsstufen vor. Jede Anlage, jedes Fahrzeug und jedes Gerät wird einer dieser Sicherheitsstufen zugeordnet. Staatliche Stellen sollen grundsätzlich nur noch Kontrollen bei grossen Risiken durchführen (Sicherheitsstufe 3). Bei tieferen und mittleren Risiken stehen die Eigenverantwortung und die Kontrolle durch private Stellen im Vordergrund. Die staatlichen Kontrollaufgaben sollen von einer neu zu schaffenden Sicherheitsagentur wahrgenommen werden.
Der Regierungsrat wehrt sich dagegen, dass der Bereich der Motorfahrzeug- und Schiffsprüfung dem neuen Gesetz unterstellt wird. Er weist darauf hin, dass die Kantone bedeutende Mittel in die Infrastruktur (z.B. Prüfhallen, Informatik) investiert haben und das heutige System effizient, kostendeckend und kundenfreundlich funktioniert. Auch der Umstand, dass weniger als ein Prozent der Unfälle auf technische Mängel zurückzuführen ist, spricht für die Beibehaltung der heutigen Lösung. Aus der Sicht des Regierungsrates könnten auch Interessenskollisionen auftreten, wenn künftig beispielsweise Garagen Fahrzeugprüfungen durchführen können.
Er weist auch auf die Gefahren hin, wenn Kompetenzen der Risikobeurteilung vermehrt an private, unabhängige Stellen delegiert werden. Er schliesst nicht aus, dass der Ermessensspielraum bei der Interpretation von Gesetzen vermehrt zu Lasten der Öffentlichkeit ausgenutzt wird.
Im Bereich Anlagen (Rohrleitungen und Seilbahnen) stimmt der Regierungsrat den Vorschlägen zu. Der Regierungsrat verlangt zudem, dass das neue Gesetz den Kantonen und Gemeinden keine Mehrkosten verursacht.