Grundsätzliches Ja zur Teilrevision des Datenschutzgesetzes

12.12.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort an das Bundesamt für Justiz den Entwurf zur Teilrevision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes grundsätzlich begrüsst. Er bemängelt aber, dass der Vernehmlassungsentwurf auf die Regelung der Datenbearbeitung durch neuere Technologien, wie etwa diejenige der Videoüberwachungen des öffentlichen Raumes, verzichtet.

Eine der wesentlichen Neuerungen des Gesetzesentwurfes ist die Einführung einer detaillierten Informationspflicht bei der Beschaffung von besonders schützenswerten Personendaten. Mit der Revision sollen zudem private Inhaber von Datensammlungen verpflichtet werden, die Datenbearbeitung einzustellen, sofern eine betroffene Person die Bearbeitung untersagt und keine Rechtfertigungsgründe vorliegen. Der Regierungsrat begrüsst diese Änderungen, welche die Rechtsstellung von betroffenen Personen stärkt.

Hingegen bemängelt er, dass der Vernehmlassungsentwurf auf die Regelung der Datenbearbeitung durch neuere Technologien, wie etwa diejenige der Videoüberwachungen des öffentlichen Raumes, verzichtet. Der Regierungsrat beantragt daher den Erlass entsprechender, technikbezogener Rahmenbedingungen, damit das mit der Revision verfolgte Ziel der Stärkung der Transparenz auch in der Praxis seine Wirkung entfalten kann.