Revision Tierschutzgesetz - Ja mit Vorbehalten
05.12.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement die geplante Revision des eidgenössischen Tierschutzgesetzes. Er lehnt es jedoch ab, dass direkt in die Vollzugsorganisation der Kantone eingegriffen wird. Der Aufhebung des Schächtverbotes kann er aus Gründen des Tierschutzes nicht zustimmen.
Befriedigt hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass die geplante Revision des Tierschutzgesetzes das Schutzniveau der Tiere nicht beeinträchtigt. Es berücksichtigt die Vorschläge, welche durch die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates anlässlich ihrer Inspektion im Jahre 1993 in den Kantonen vorgebracht hat. Er begrüsst die darin neu eingeführten Vollzugsinstrumente der Information und Motivation zur Förderung des Verständnisses für die Tiere.
Er lehnt es jedoch ab, dass direkt in die Vollzugsorganisation der Kantone eingegriffen wird. Er befürchtet, dass durch straffere Vorgaben an die Kantone deren Handlungsspielraum in finanzieller und operativer Hinsicht zu stark und schlussendlich nicht im Sinne der Sache eingeschränkt wird. Hingegen unterstützt er die Einführung der Zielvereinbarung zur Vereinheitlichung des Vollzuges.