Alkoholprävention für Jugendliche – eine gemeinsame Aktion Gesundheitsamt und Gastro-Solothurn
21.02.2001 - Solothurn - Gesundheitsamt und Gastro-Solothurn lancieren gemeinsam eine Aktion gegen den illegalen Ausschank und Verkauf von Alkohol an Jugendliche. Oft ist es schwierig, das Alter der Jugendlichen richtig einzuschätzen. Ein Flyer gibt den Mitarbeitern der Gaststätten Ratschläge, wie sie die heikle Aufgabe meistern können. Ein Kleber mit der Information "An Jugendliche unter 18 Jahren werden keine Spirituosen ausgeschenkt!" soll dem Gast zeigen, dass die Gaststätte die gesetzlichen Bestimmungen einhält.
Je früher Kinder Alkohol trinken, desto eher entwickeln sie später Trinkprobleme. Heranwachsende reagieren besonders empfindlich auf Alkohol. Der Alkohol kann, wie andere Drogen, in die Abhängigkeit führen. Missbrauch verursacht bleibende körperliche und seelische Schäden. Er trifft nicht nur die süchtige Person, sondern oft auch ihr soziales Umfeld. Der Jugendschutz ist daher sehr sinnvoll.
Designerdrinks, Alkopops und andere Modedrinks sind meist alkoholische Mischgetränke, die bei Jugendlichen wegen ihres süsslichen Geschmacks beliebt sind. Ihr Alkoholgehalt wird oft unterschätzt, die Wirkung bleibt aber dieselbe, da der Alkohol in die Blutbahn übertritt. Alkoholhaltige Designer- und Modedrinks sind bezüglich Konsum und Wirkung mit allen anderen alkoholischen Getränken gleichzusetzen.
Gesundheitsamt und Gastro-Solothurn wollen verhindern, dass Jugendlichen illegal Alkohol ausgeschenkt oder verkauft wird. Ausschank und Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren sowie Ausschank und Verkauf von Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren sind gesetzlich verboten. Oft stehen die Mitarbeiter der Gaststätten und Grossverteiler vor einer heiklen Aufgabe. Es ist nämlich nicht immer einfach, das Alter von Jugendlichen einzuschätzen, insbesondere in der Hektik des Servicealltags oder an der Kasse. Viele, die das gesetzlich vorgeschriebene Alter noch nicht erreicht haben, wirken älter als sie sind.
Ein von der Schweizerischen Fachstelle für Alkohol- und andere Drogenprobleme gratis übernommener Flyer gibt den Mitarbeitern Tips und Ratschläge, wie sie mit dem Problem umgehen sollen. Auf keinen Fall soll der Service verweigert werden. Vielmehr sollen den "zu jungen" Kunden preisgünstige und attraktive alkoholfreie Alternativen angeboten werden. Das Personal soll aber entschlossen zeigen, dass es dem Gesetz verpflichtet ist. Es kann nämlich beim Nichteinhalten der Jugendschutzbestimmungen vor Gericht eingeklagt werden. Wenn Zweifel über das Alter bestehen, dann soll nach dem Geburtsdatum und evtl. nach einem Ausweis gefragt werden. Humor bewahren und dem offensichtlich zu jungen Gast oder Kunden ein Bier ohne Alkohol anbieten. Kleber mit der Information "An Jugendliche unter 18 Jahren werden keine Spirituosen ausgeschenkt!" sollen dem Gast und Kunden zeigen, dass die Gaststätte oder der Grossverteiler die gesetzlichen Bestimmungen einhält.