Klares Nein zum Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz

28.02.2001 - Solothurn - Der Regierungsrat sagt in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) klar Nein zum Entwurf für ein neues Radio- und Fernsehgesetz. Der umfangreiche, in Teilen sehr detaillierte Entwurf ist für den Regierungsrat nicht annehmbar. Statt sich auf die Rahmenbedingungen für ein liberalisiertes schweizerisches Mediensystem und einen starken, durch die SRG wahrgenommenen Service public zu konzentrieren, verliert sich der Entwurf - nach Meinung des Regierungsrates - in unnötigen Details. Es sei nicht ein Mediengesetz sondern ein Medienverwaltungsgesetz vorgelegt worden, das dem Staat eine Rolle zuschiebe, die er nicht ausüben könne und dürfe kritisiert der Regierungsrat.

Der Regierungsrat teilt die hinter dem Gesetz stehenden Absichten: starke SRG SSR idée suisse als alleiniger Träger des Service public-Auftrages und mehr Freiheiten für die übrigen Programmveranstalter. Zur gesetzgeberischen Umsetzung hat er aber verschiedenste Vorbehalte anzubringen. Die Regelungsdichte, speziell im Bereich der Programmvorschriften, geht für ihn weit über das Nötige hinaus. "Wo bleibt da die propagierte allgemeine Liberalisierung der Medien" fragt sich hier der Regierungsrat.

Der verfassungsrechtliche Auftrag des "service public" im Bereich von Radio und Fernsehen (Programmauftrag) wird grundsätzlich allein von der SRG wahrgenommen. Das bedeutet namentlich eine flächendeckende und inhaltlich umfassende Versorgung der gesamten Bevölkerung mit gleichwertigen Radio- und Fernsehprogrammen in den drei Amtssprachen. Die fast vollständige Überweisung des Gebührenertrages und damit der Verzicht auf das bisherige Gebührensplitting drängen sich nach Auffassung des Regierungsrates auf. Das dürfe eine Mitwirkung der SRG im Werbe- und Sponsoringbereich aber nicht ausschliessen. Geradezu realitätsfremd ist für den Regierungsrat die Meinung die Einengung der kommerziellen Freiheiten der SRG wirke sich positiv auf die Qualität der Programme aus.

Zu weit gehen auch die massiven Einschränkungen in den regionalen Angeboten. Nur noch in Radioprogrammen (auch hier nur mit Bewilligung) sollen inskünftig regionale Fenster (Regionaljournale) geduldet werden. Für die Regierung ist dies medien- und wettbewerbspolitisch nicht akzeptabel, stellen doch regionale Sendungen der SRG vielerorts die einzige nennenswerte Alternative zu den Angeboten lokaler und regionaler Medienmonopole dar. Ebenso sollen zielgruppenorientierte und Spartenprogramme nur noch ausnahmsweise und mit Bewilligung zulässig sein, was die Anpassung des Service public an die sich ständig wandelnden Hör- und Sehgewohnheiten des Publikums ernsthaft erschweren wird.

Im Bereich der Werbung, des Sponsoring und der Verkaufssendungen riskiert die SRG mit diesem Gesetz in Zukunft massive Benachteiligungen. Dem beabsichtigten Sponsoringverbot, zusätzlichen Werbeeinschränkungen u.a.m. für die SRG tritt der Regierungsrat entschieden entgegen. Für die Schweiz dürfe in Anbetracht der gewaltigen ausländischen Konkurrenz weder eine Sonderlösung gelten noch gehe es aus volkswirtschaftlichen, kultur- und gesundheitspolitischen Gründen an, den schweizerischen Hauptanbieter schlechter zu stellen, nur weil er Träger des Service public-Auftrages ist. Mit weniger Geld kann nicht unbedingt bessere Programme machen.

Die im Entwurf neu vorgesehene Kommission für Fernmeldewesen und elektronische Medien und der neue Beirat zur Überwachung der SRG halten für den Regierungsrat einem Vergleich mit dem heutigen Aufsichts- und Sanktionensystem nicht stand. Ein völliger Umbau, namentlich die durch nichts zu rechtfertigende unschweizerische Machtkonzentration bei der neuen Kommission, wird abgelehnt.

Aus dem gleichen Grund wird darum auch das neue mit der Oberleitung der Geschäfte betraute Organ abgelehnt, zumal dessen Wahl durch den Bundesrat ohnehin einen direkten und tiefen Einschnitt in die Organisationsautonomie der SRG bedeutet.

Der Regierungsrat fordert, dass der Entwurf als Ganzes überdacht und wesentlich redimensioniert wird. Bewährtes soll, namentlich im Organisations-, Aufsichts- und Kontrollbereich, weitergeführt werden.