Ja zum neuen Gesetz gegen missbräuchlichen Handel mit Kulturgütern
24.01.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt dem "Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer" zu. Das hat er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidg. Departement des Innern (EDI) festgehalten. Die Schweiz kannte bisher noch keine solche Regelung.
Die Missbräuche im internationalen Handel mit Kulturgütern haben in den vergangenen Jahrzehnten in beunruhigendem Mass zugenommen. Die internationale Staatengemeinschaft hat mit mehreren Konventionen darauf reagiert. Die Schweiz hingegen kennt noch keine entsprechenden Regelungen. Eine Vernehmlassung des Bundes zur Ratifikation der "UNESCO-Konvention vom 14. November 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut", ist 1993 mehrheitlich positiv ausgefallen.
Auf Initiative der ehemaligen Solothurner Nationalrätin Ruth Grossenbacher hat der Bundesrat nun beschlossen, die Ratifikation der UNESCO-Konvention von 1970 in die Wege zu leiten, und die damit verbundenen internationalen Verpflichtungen im schweizerischen Recht umzusetzen. Der Regierungsrat hat einem entsprechenden Entwurf zu einem Kulturgütertransfergesetz in den Grundzügen zugestimmt.