Kantonsrat: Reformkommission bereinigt Zwischenbericht zur «miliztauglichen Parlamentsreform»
16.01.2001 - Solothurn – Die Kommission Parlamentsreform des Kantonsrates hat unter dem Präsidium von Jörg Kiefer, FdP, Solothurn, ihren Zwischenbericht zuhanden des Kantonsrates bereinigt und legt ihn im Hinblick auf die Februar-Session 2001 dem Parlament vor.
Am 4. November 1998 verlangten Eva Gerber und Mitunterzeichner und -unterzeichnerinnen mit einer Motion eine miliztaugliche Parlamentsreform. Darin wurde der Kantonsrat eingeladen, eine parlamentarische Kommission einzusetzen mit dem Ziel, für die Wahl, Organisation und Tätigkeit des Parlaments noch in der laufenden Legislaturperiode zukunftstaugliche Reformen vorzuschlagen. Insbesondere vier Bereiche sollten dabei «in ganzheitlicher Weise» angegangen werden:
- Die Reduktion der Mitgliederzahl (des Kantonsrates) und der Wahlkreise
- das Kommissionssystem (Sachbereiche, Anzahl, Zusammensetzung, Ersatzmitglieder)
- die Amtsperiode, der Sitzungsmodus und die Entschädigungsregelung
- die Erhöhung der Miliztauglichkeit und die Verstärkung der Parlamentsdienste
In Erfüllung dieses Auftrages unterbreitet die Kommission dem Parlament einen Bericht mit Vorschlägen für einzelne Reformmassnahmen. Der Bericht verzichtet auf konkret ausformulierte Anträge zu Änderungen des Kantonsratsgesetzes oder des Geschäftsreglementes des Kantonsrates. Die Motion Gerber verlangt einmal «zukunftstaugliche Vorschläge», sodann erscheint es zweckmässig, vor der Ausarbeitung konkreter Gesetzesänderungen dem Kantonsrat mögliche Reformen aufzuzeigen, damit das Parlament selber und nicht die Kommission allein darüber entscheiden kann, ob und welche Reformmassnahmen im Detail ausgearbeitet werden sollen.
Einige Themenbereiche wurden in der Kommissionsarbeit bewusst ausgeklammert, namentlich alle Fragen im Zusammenhang mit WOV und den durch die Einführung von WOV bedingten Änderungen. Diese Themen werden in der eigens dafür eingesetzten WOV-Kommission beraten, die den Auftrag hat, das Instrumentarium des Parlamentes «WOV-tauglich» zu gestalten (z.B. im Zusammenhang mit der Aufsicht über die Globalbudgets oder die Einflussmöglichkeiten des Parlamentes auf die Verwaltung unter WOV). Ebenso wird in der WOV-Kommission darüber beraten, ob und inwiefern die Parlamentsdienste aufzustocken sind (z.B. um Controlling-Aufgaben zuhanden des Parlamentes zu erfüllen). Über all diese Themen wird die WOV-Kommission zu gegebener Zeit zu berichten haben.
Mit der Frage der Verkleinerung des Rates und zur Wahlkreiseinteilung hat sich die Kommission ausführlich befasst; im vorliegenden Bericht wird darauf aber nicht im Einzelnen eingegangen, vielmehr wird dem Parlament dazu aufgrund der vom Volk angenommenen Initiative «100 Kantonsräte sind genug» eine separate Vorlage unterbreitet, die vom Regierungsrat in Kenntnis der Erwägungen der Reformkommission zurzeit vorbereitet wird. Als wesentlichste Neuerungen schlägt die Kommission vor
- Eine neue Kommission für Wirtschaftsfragen zu schaffen unter gleichzeitiger Entlastung der Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission von diesem Bereich
- Die Redaktionskommission aufzuheben
- Die Mitgliederzahl in allen ständigen Kommissionen auf maximal 13 festzusetzen so dass (bei einem verkleinerten Parlament) möglichst alle Parlamentarier und Parlamentarierinnen, eventuell auch solche die keiner Fraktion angehören, in die Kommissionsarbeit integriert werden können
- Die Erweiterung der Pflichtenhefte der ständigen Kommissionen um den Bereich «Aussenbeziehungen»
- Eine personelle Neubesetzung und Umbenennung des Büros des Kantonsrates in «Ratsleitung»
- Eine Neuregelung bei der Behandlung Kleiner Anfragen und eine Rechenschaftspflicht des Regierungsrates, wenn er parlamentarische Vorstösse nicht innert den vorgesehenen Fristen beantwortet
- Die Einführung eines neuen Sessionsplans mit 9 Sessionen à 2 Sitzungshalbtagen
- Die Neuregelung der Fraktionsbeiträge mit Wirkung ab Legislaturperiode 2005-2009
- Die Vereinfachung der Erwerbsausfallersatzregelung
Demgegenüber verzichtet die Kommission auf Vorschläge
- Zur Einführung eines Ersatzmitgliedersystems in den Kommissionen
- Zur Änderung der Dauer einer Legislaturperiode Zur Änderung des Zeitpunktes der Parlamentswahlen
- Zur Einführung einer Fragestunde im Parlament
- Zur Neugestaltung des Entschädigungssystems für Parlamentsmitglieder
- Zur Einführung der Öffentlichkeit von Kommissionssitzungen
Bei der Bereinigung des Berichts waren die Meinungen darüber geteilt, ob er dem Kantonsrat in der vorliegenden Fassung unterbreitet werden oder einer Überarbeitung unterzogen werden solle. Die SP-Fraktion stellte sich auf den Standpunkt, dass der Bericht zwar alle Beschlüsse der Reformkommission enthalte, aber kaum wesentliche Verbesserungen im Bereich der «Miliztauglichkeit» vorschlage. Demgegenüber waren die bürgerlichen Mitglieder der Kommission der Auffassung, dass im Bericht nichts fehle, das in der Kommission behandelt wurde. Wenn er keine umwälzenden Neuerungen enthalte, so liege das einerseits daran, dass das Solothurner Parlament mit den heutigen Mitteln und Strukturen bereits effizient arbeite, andererseits seien auch keine entsprechenden Anträge in die Kommissionsarbeit eingebracht worden. Mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten wurde beschlossen, den Bericht vor den Rat zu bringen, so dass er ausführlich diskutiert und bei Bedarf vom Parlament selber ergänzt werden könne.