1. August - Kein Tag der nationalen Abfallverbrennung!
26.07.2001 - Solothurn - Das Amt für Umwelt appelliert an die Bevölkerung, den kommenden Nationalfeiertag nicht zum "Tag der nationalen Abfallverbrennung" verkommen zu lassen. Gegen das Verwenden von naturbelassenem Holz für geplante 1. Augustfeuer haben die Umweltfachleute nichts einzuwenden. Für das Verbrennen von Abfall indessen, insbesondere von kunststoffbeschichtetem oder älterem farbig angestrichenem Holz, haben sie aber keinerlei Verständnis. Gesundheit und Umwelt werden gefährdet und zudem ist es gesetzwidrig.
Bei der Verbrennung von kunststoffbeschichtetem Holz können untolerierbare Dioxin-Belastungen entstehen. Ältere Farbanstriche für Möbel, Fensterläden usw. enthalten giftige Schwermetalle, die im offenen Feuer freigesetzt werden. Zum Schutz der Umwelt und der eigenen Gesundheit vor Belastungen mit Dioxin- und Schwermetallen sind deshalb einige einfache, aber wichtige Punkte zu beachten:
- Problemlos ist die Benutzung von trockenem, naturbelassenem Holz, wie etwa Holz aus dem Wald (Reisig, Äste, Stämme usw.), Holzabschnitte aus Sägereien oder Schwemmholz aus Gewässern. Anfeuern kann man mit Papier, keinesfalls aber mit Sonderabfällen wie Altöl, Autoreifen oder Lösungsmitteln.
- Nicht in offenes Feuer gehören Altholz aus Gebäudeabbrüchen (Balken, Täfer usw.), Möbel (Tische, Schränke, Betten, Matratzen usw.) sowie Holzabfälle aus holzverarbeitenden Betrieben und von Baustellen (Spanplattenreste, Schalungstafeln, Gerüstbretter usw.).
- Besonders gefährlich ist das Verbrennen von Holz, welches mit Holzschutzmitteln behandelt oder druckimprägniert wurde, da dabei hochtoxische (giftige) Luftschadstoffe entstehen (z.B. Eisenbahnschwellen, Telefonstangen, Gartenmöbel, Palisaden, Zäune sowie PVC-beschichtetes Holz). Solche Abfälle, wie auch Kunststoffprodukte und -verpackungen, müssen in einer dafür speziell ausgerüsteten Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt werden, wo die Abgase mit grossem technischem Aufwand gereinigt werden.
Die Beachtung dieser einfachen Regeln hilft mit, dass der 1. August nicht zum Tag der nationalen Abfallverbrennung mit ungewollten Folgen für Gesundheit und Umwelt wird.