Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule verabschiedet

04.07.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat hat die Botschaft und den Entwurf zum Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule zu Händen des Kantonsrats verabschiedet. Das Lehrerinnen- und Lehrerseminar Solothurn soll damit zu einer Pädagogischen Fachhochschule mit etwa 300 Studierenden weiterentwickelt werden. Die Betriebsaufnahme ist für Herbst 2003 geplant.

Die Lehrerbildung wird derzeit in der ganzen Schweiz reformiert. Aufgrund entsprechender Vorgaben der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren wird sie neu auf Hochschulstufe angesiedelt. Deshalb ist eine Neukonzeption der solothurnischen Lehrerbildung unabdingbar. Der Regierungsrat hat im Mai 1999 entschieden, an einem solothurnischen Standort für die Lehrerbildung festzuhalten und eine Pädagogische Fachhochschule aufzubauen. Diese soll mit Institutionen anderer Kantone eng zusammenzuarbeiten.

Ein Gesetzesentwurf wurde samt Botschaft anfangs 2000 in die Vernehmlassung geschickt. Aus den Antworten geht hervor, dass die Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich auf Zustimmung stösst. Botschaft und Gesetz wurden im Lichte der Stellungnahmen überarbeitet.

Die Pädagogische Fachhochschule (PFH) soll der Weiterentwicklung der Qualität des solothurnischen Schulwesens dienen und die Voraussetzungen für eine Lehrerbildung schaffen, die den sich rasch wandelnden Anforderungen an Schule, Beruf und Lehrkräfte gewachsen ist. Sie wird eine 3-jährige Grundausbildung für Lehrkräfte von der Kindergartenstufe bis zur 6. Primarklasse anbieten. Die PFH soll für Personen mit unterschiedlichen Lebensläufen, Vorbildungen und Berufserfahrungen zugänglich sein, sofern sie die nötige Eignung für diesen Beruf mitbringen. Die Ausbildung der Lehrkräfte für die Sekundarstufe I erfolgt weiterhin ausserkantonal, wobei die PFH in Zusammenarbeit mit den Ausbildungsstätten für die unterrichtspraktische Ausbildung und die Berufseinführung sorgen wird.

Bereits wurde eine Zusammenarbeit beim Aufbau und beim Betrieb der PFH mit den Kantonen Bern und Aargau vereinbart. Diese soll schrittweise ausgebaut werden und vom Grundsatz her alle Gebiete der Lehrerbildung umfassen. Die PFH wird aber auch mit der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz kooperieren; insbesondere im Weiterbildungsbereich ist ein Synergiepotential ersichtlich.

Für den Regierungsrat ist es aus verschiedenen Gründen wichtig, dass der Kanton Solothurn eine Pädagogische Fachhochschule aufbaut. Die Lehrerbildung stellt ein wichtiges Steuerungsmittel hinsichtlich Lehrkräftebedarf, Schul- und Personalentwicklung, Qualitätssicherung im Unterricht und Bildungsinhalten dar. Ausserkantonal ausgebildete Personen orientieren sich erfahrungsgemäss oft an ihrem Ausbildungsort neu und kehren nicht mehr in den Kanton zurück. Ein gutes Zusammenspiel von Theorie und Praxis gilt als Stärke einer Lehrerausbildung. Die geografische Nähe von Ausbildungsinstitution und Schulen macht eine regelmässige Auseinandersetzung mit dem Berufsalltag und den Praxisproblemen während der Ausbildung erst möglich.

Das Gesetz über die Pädagogische Fachhochschule Solothurn folgt in Aufbau und Struktur weitgehend dem Fachhochschulgesetz des Kantons Solothurn vom 28. September 1997. Dies wird die Zusammenarbeit der beiden Fachhochschulen erleichtern, ebenso einen allfälligen Zusammenschluss, wenn er sich dereinst als sinnvoll erweisen sollte. Das Gesetz ermöglicht zudem verschiedene Formen der interkantonalen Kooperation mit anderen Institutionen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung.

Das Kostendach der künftigen PFH soll auf 9.5 Millionen Franken festgelegt werden, umfassend die Kosten für die Grundausbildung von rund 300 Studierenden, die Weiterbildung sowie für Forschung und Entwicklung.

Die Ausbildung von Lehrpersonen im Übergang zur PFH
Die Studiengänge an der Pädagogischen Fachhochschule PFH werden im Herbst 2003 erstmals beginnen. Zur PFH werden Studierende mit einer gymnasialen Matur, mit einer Berufsmatur oder mit dem Diplom einer dreijährigen Diplom- oder Handelsmittelschule zugelassen. Zu Beginn der Fachhochschulausbildung sind kompensatorische Studien und Eignungsabklärungen vorgesehen. Auch für Berufsleute mit mindestens dreijähriger Berufspraxis ist der Zugang zur Pädagogischen Fachhochschule über einen Vorkurs mit Aufnahmeprüfung möglich.

Durch die Reform der Lehrerbildung laufen die Ausbildungsgänge am heutigen Seminar aus. Letztmals wurden im Jahr 2000 Seminaristen nach der Bezirksschule ins Seminar aufgenommen. Der letzte seminaristische Studiengang für Kindergärtnerinnen startet diesen Sommer.

Hingegen ist es auch in der Uebergangsphase möglich, mit einer gymnasialen Matur oder mit einer Berufsmatur ins Oberseminar einzutreten. Dazu muss ein Aufnahmeverfahren bestanden werden. Nach einer zweijährigen Ausbildung erhalten die Absolventen das kantonale Lehrpatent und die Wählbarkeit als Primarlehrerin oder Primarlehrer.

Ausserdem hat die Regierung beschlossen, zur Abwendung eines Lehrpersonenmangels Umschulungsstudiengänge anzubieten. Vorgesehen sind Primarlehrpersonen-Ausbildungen für Berufsleute, Kindergärtnerinnen und Arbeitslehrerinnen. Die Ausschreibung der Ausbildungsgänge erfolgt im Herbst 2001, Studienbeginn ist im August 2002.