Ja zur Revision des Bundesgesetzes über den zivilen Ersatzdienst

04.07.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Stellungnahme an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD) grundsätzlich die vorgesehenen Änderungen des Revisionsentwurfes zum Zivildienstgesetz.

Der Faktor, um den der Zivildienst länger dauert als der noch zu leistende Militärdienst, soll von heute 1,5 auf neu 1,3 reduziert werden. Dies wird vom Regierungsrat ausdrücklich begrüsst. Die Herabsetzung dieses Faktors ermöglicht weiterhin den Tatbeweis des Gewissenskonflikts, entlastet aber gleichzeitig auch die Arbeitgeber und letztlich die gesamte Volkswirtschaft.

Heute können über 90% aller Gesuchsteller ihren Gewissenskonflikt in einem recht aufwändigen Verfahren glaubhaft machen. In Anbetracht dieser hohen Erfolgsquote schlägt der Regierungsrat vor, dieses aufwändige Zulassungsverfahren zu Gunsten des Tatbeweises vollständig fallenzulassen. Damit könnten jährlich über vier Mio. Franken eingespart werden.