Kantonsrat: Ingenieurhonorare A5: Keine gravierende Verfehlungen

05.07.2001 - Solothurn – Die Finanzkommission des Kantonsrates hat an ihrer letzten Sitzung vor den Sommerferien unter dem Präsidium von Hansruedi Wüthrich (FdP, Lüterswil) und in Anwesenheit von Finanzdirektor Christian Wanner in Olten die Revisionsberichte zur Jahresrechnung 2000 der Spitäler sowie weiterer Dienststellen der Verwaltung beraten. Sie befasste sich auch eingehend mit der Revision der Ingenieurhonorare im Zusammenhang mit dem Bau der N5. Abklärungen ergaben, dass weder in straf- noch in disziplinarrechtlicher Hinsicht Verfehlungen stattgefunden haben. Insbesondere ist für den Kanton kein Schaden entstanden. Im Weiteren liess sich die Finanzkommission von der Geschäftsleitung der ATEL in Olten über die Strategie des Unternehmens im sich liberalisierenden Energiemarkt orientieren.

Ingenieurhonorare N5:
Weder straf- noch disziplinarrechtliche Verfehlungen festgestellt Die Feststellungen der kantonalen Finanzkontrolle in ihrem Revisionsbericht veranlassten die FIKO an ihrer letzten Sitzung, von der Finanzkontrolle zusätzliche Abklärungen und vom Ratssekretär eine rechtliche Wertung zu verlangen, ob sich Anhaltspunkte für disziplinarrechtliche oder allenfalls sogar strafrechtliche Tatbestände ergeben. Vor allem der Hinweis im Revisionsbericht auf ein "fiktives Anheben" einer Rechnung hat die FIKO veranlasst, den Sachverhalt im Interesse aller Beteiligten vertieft abklären zu lassen. Leider ist der Revisionsbericht durch eine Indiskretion in die Presse gelangt und hat dort zu allerlei Spekulationen geführt, die sich als unbegründet erwiesen haben. Bei der "fiktiven Anhebung" der Rechnung handelt es sich um die Umbuchung eines unter dem Titel "Zusatzleistungen" in Rechnung gestellten Betrages und dessen Auszahlung unter dem titel "Grundleistungen", was nach Auffassung der FIKO zwar nicht korrekt war, aber insgesamt keinen gravierenden Vorfall darstellt.

Die ergänzenden Abklärungen haben gezeigt, dass 

  • keine Zahlungen ohne entsprechende Gegenleistung erfolgten
  • kein Schaden entstanden ist
  • kein Mitarbeiter der Verwaltung sich bereicherte
  • kein externer Auftragnehmer ungerechtfertigt bereichert wurde
  • keine Vertuschung des Sachverhalts vorliegt
  • keine Absicht erkennbar ist, dem Staat oder sonst jemandem Schaden

zuzufügen.

Unter diesen Umständen ist die FIKO zum Schluss gelangt, dass sich neben den von der Finanzkontrolle bereits abgegebenen Empfehlungen keine aufsichtsrechtlichen Massnahmen aufdrängen.

Die Vertreter des Bau- und Justizdepartementes, Landamman Walter Straumann und René Suter, Chef Amt für Verkehr und Tiefbau, hatten Gelegenheit, vor der Kommission zu den Berichten Stellung zu nehmen und das Vorgehen bei der Erteilung und Abrechnung sowie das Controlling von Ingenieurhonoraren beim Bau der N5 ausführlich zu erläutern. Die Finanzkommission nahm mit Befriedigung vom Ergebnis der zusätzlichen Abklärungen und den Darlegungen des zuständigen Departementes und Amtes Kenntnis.

Globalbudgetreserven:
FIKO will einheitliche Regelung Ausführlich nahm die Finanzkommission Stellung zu einem Bericht des Regierungsrates über die künftige Regelung zur Bildung und Verwendung von Globalbudgetreserven im Verwaltungs- und im Spitalbereich. Als Ergebnis der Diskussion fordert die FIKO vom Regierungsrat, dass mit der flächendeckenden und definitiven Einführung von WOV (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) in sämtlichen staatlichen Bereichen spätestens im Jahre 2004 für alle Globalbudgets ohne Ausnahme einheitliche Kriterien gelten. Diese Kriterien sollen in die für die definitive und flächendeckende Einführung von WOV notwendigen Rechtsgrundlagen einfliessen, welche zurzeit in der Verwaltung vorbereitet werden. Um eine einheitliche Regelung zum gewünschten Zeitpunkt sicherzustellen, soll die Dauer der Globalbudgetperioden (derzeit 3 Jahre) nötigenfalls in der Übergangsphase unterschiedlich ausfallen.

Intervention für die Erleichterung der vorzeitigen Pensionierung der Volksschullehrkräfte
Die Finanzkommission ist sich bewusst, dass eine Regelung für eine Gleichbehandlung der Lehrkräfte an der Volksschule mit dem Staatspersonal im Rahmen der vorzeitigen Pensionierung ein heikle Angelegenheit ist. Die Lehrkräfte werden nämlich von den Gemeinden angestellt und besoldet, auch wenn der Kanton die Anstellungs- und Besoldungskriterien festlegt und die Lehrerbesoldungen im Durchschnitt zu 46 Prozent subventioniert. Die FIKO stösst sich daran, dass es Gemeinden gibt, die ihren Lehrkräften nach Erreichung der Altersgrenze von 63 ½ Jahren oder bei einer vorzeitigen Pensionierung bis zum AHV-Alter von 65 bzw. 64 keine Überbrückungsrente (einfache AHV-Rente) ausrichten. Eine Regelung über eine Änderung des Lehrerbesoldungsgesetzes dürfte am Widerstand der Einwohnergemeinden scheitern. Daher schlägt die FIKO dem Finanzdepartement eine Änderung der Verordnung über die Altersgrenze vor, gemäss welcher Lehrkräfte bis 65 weiterarbeiten dürfen, wenn sie von der Gemeinde keine AHV-Ersatzrente erhalten.

ATEL: ein wichtiger Pfeiler in der Solothurner Wirtschaft
Im Sinne einer Verbesserung der Kontakte zu wichtigen Unternehmen im Kanton hat die FIKO die Abhaltung der Sitzung am Hauptsitz der ATEL auch dazu benützt, um sich von Geschäftsleitungsmitglied Kurt Baumgartner, Leiter Finanzen und Dienste, über das Unternehmen und seine künftige Strategie in einem liberalisierten Umfeld orientieren zu lassen. Die ATEL-Gruppe beschäftigt europaweit über 7500 Personen, davon 900 im Kanton Solothurn, und ist eines der bedeutendsten Unternehmen mit Sitz im Kanton. Der Kanton ist mit 5 Prozent am Aktienkapital beteiligt und hat auch Einsitz im Verwaltungsrat. Die ATEL ist eine wichtige Arbeitgeberin und Steuerzahlerin für den Kanton und vor allem die Region Olten. Daher ist es von Bedeutung, dass sich diese auf dem Energiemarkt behaupten kann. Nach Meinung der Geschäftsleitung könne der Kanton mit guten Rahmenbedingungen dazu beitragen.