Luftmassnahmenpläne - Gemeinsame Strategie für Bern und Solothurn

05.07.2001 - Solothurn - Die Kantone Bern und Solothurn haben im Rahmen einer gemeinsamen Medienkonferenz im bernischen Wanzwil ihre überarbeiteten lufthygienischen Massnahmenpläne vorgestellt. Die Massnahmenpläne zeigen auf, wie die bestehenden Lücken zur Erreichung der Ziele des Umweltschutzgesetzes geschlossen werden sollen. Bei der Ausgestaltung der Massnahmen wurde darauf geachtet, dass diese wirtschaftsverträglich sind. Den Gemeinden wurde ein erheblicher Spielraum eingeräumt.

Mit der Inkraftsetzung der Luftreinhalte – Verordnung (LRV) im Jahr 1986 wurden die Kantone verpflichtet, ihren Schadstoffausstoss zu begrenzen und für Gebiete mit übermässigen Luftverunreinigungen Sanierungskonzepte (Massnahmenpläne) auszuarbeiten. Diese Aufgabe nehmen die Kantone Bern und Solothurn mit der Ausarbeitung und Umsetzung der lufthygienischen Massnahmenplänen bereits seit über 10 Jahren wahr. Einerseits konnten bis heute bei verschiedenen Luftschadstoffen beträchtliche Erfolge erzielt werden. Andererseits muss die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) sowie Feinstaub (PM10) nach wie vor als zu hoch bezeichnet werden.

Aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen im Vollzug, verbesserter Problemkenntnisse sowie veränderter gesetzlicher Randbedingungen haben die Kantone Bern und Solothurn ihre lufthygienischen Massnahmenpläne überarbeitet. Die Stellungnahmen im Rahmen der Vernehmlassung sind gesamthaft gesehen positiv ausgefallen. Mit den kritischen Vernehmlassungsadressaten wurden Gespräche geführt. Es ist in allen Fällen gelungen, einen Konsens zu finden. Die Massnahmenpläne dürften damit auf eine breite Akzeptanz stossen.

Da die Luftverschmutzung nicht an der Kantonsgrenze halt macht, haben die beiden Kantone eng zusammengearbeitet. Die neuen Massnahmenpläne wurden den auch symbolisch auf der Grenze zwischen beiden Kantonen von Regierungsrätin Elisabeth Zölch und Landamman Walter Straumann vorgestellt.

Die aktualisierten Massnahmenpläne zeigen auf, mit welchen konkreten Massnahmen die Lücken zur Erreichung der Ziele des Umweltschutzgesetzes geschlossen werden sollen. Gegenüber der ersten Generation der lufthygienischen Massnahmenpläne wurde dabei auf Einfachheit, Transparenz sowie verbesserten Vollzug Wert gelegt, wobei in beiden Kantonen folgende Schwerpunkte im Vordergrund stehen:

Anstelle von regionalen Massnahmenplangebieten nur noch ein für das ganze Kantonsgebiet gültiger Massnahmenplan.

Deutlich weniger Massnahmen. Dafür wird auf deren Umsetzung sowie die Erfolgskontrolle ein verstärktes Gewicht gelegt.

Verbesserte Abstimmung von Raumplanung, Verkehr und Umweltschutz. Mit einem sogenannten Fahrleistungsmodell soll erreicht werden, dass neue Einkaufs- und Freizeitzentren nicht auf der "grünen Wiese" entstehen sondern in den Zentren und Agglomerationen, die besser mit dem öffentlichen Verkehr erschlossen sind.

Verbesserte Zusammenarbeit mit den beteiligten Partnern: Statt Geboten und Verboten werden Lösungen angeboten, die den Betroffenen – sowohl der Wirtschaft als auch den Gemeinden - einen gewissen Spielraum und Flexibilität ermöglichen, beispielsweise über die verstärkte Kooperation zwischen den Behörden und der Wirtschaft im Rahmen von Branchenvereinbarungen. Den Gemeinden wird ein erheblicher Spielraum eingeräumt. Sie entscheiden, welche Massnahmen sie in ihrem Gebiet einführen und wie sie diese ausgestalten wollen.

Die überarbeiteten Massnahmenpläne tragen den unterschiedlichen Ansprüchen so weit als möglich Rechnung und versuchen, die verschiedenen Anliegen und Interessen unter "einen Hut" zu bringen, ohne dabei jedoch die Ziele von Luftreinhaltung und Klimaschutz aus den Augen zu verlieren.