Zustimmung mit Vorbehalten zum neuen Nationalbankgesetz
04.07.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat stimmt dem neuen Nationalbankgesetz, das vom Eidgenössischen Finanzdepartement in die Vernehmlassung geschickt wurde, grundsätzlich zu. Nicht einverstanden ist er mit der vorgesehenen Gewinnermittlung und mit der Zusammensetzung des Bankrates.
Der Regierungsrat stimmt dem von einer Expertengruppe im Auftrag des Eidgenössische Finanzdepartementes ausgearbeiteten Entwurf für ein Nationalbankgesetz grundsätzlich zu. Nicht einverstanden ist er mit der vorgeschlagenen Gewinnermittlung. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schüttet im Vergleich mit andern europäischen Notenbanken wesentlich geringere Gewinne aus und weist namhafte Mittel den Reserven zu. Nach Meinung des Regierungsrates sollen die Sicherheiten der Schweizerischen Nationalbank eine volkswirtschaftlich sinnvolle Höhe nicht überschreiten. Der darüber hinausgehende Überschuss sei - so fordert es der Regierungsrat sei der öffentlichen Hand auszuzahlen, damit diese sich entschulden kann bzw. nicht weiter verschulden muss. Über die Höhe der Gewinnausschüttung soll nicht die SNB selber, sondern ein Ausschuss aus Vertretungen des Bundes, der Kantone und der SNB befinden. Der Ausschuss könnte sich aus je drei Vertretern des Bundes und der Kantone sowie aus einem Vertreter der SNB zusammen setzen.
Der Regierungsrat verlangt zudem, dass der Bundesrat drei der sechs vom ihm zu wählenden Mitglieder des Bankrates im Einvernehmen mit den Kantonen bestimmt. Diese drei Personen sollen als Delegierte der Kantone in den Bankrat gewählt werden.
Der Gesetzesentwurf enthält auch zahlreiche organisatorische Detailbestimmungen. Der Regierungsrat verlangt, dass der Gesetzesentwurf in diesem Bereich überarbeitet wird. Alle nicht gesetzeswesentlichen Bestimmungen seien entweder vom Bundesrat in einer Verordnung oder vom Bankrat in einem Reglement zu erlassen.