Atelierwohnung für Solothurner Kulturschaffende in Paris

20.06.2001 - Solothurn – Im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Aargauer Kuratorium bietet das Solothurnische Kantonale Kuratorium für Kulturförderung Solothurner Kulturschaffenden die Möglichkeit, während sechs Monaten in einem Pariser Künstleratelier frei zu arbeiten. Die Zuweisung der Atelierwohnung erfolgt auf Grund einer Ausschreibung. Um Atelieraufenthalte können sich Kulturschaffende aller Kunstrichtungen bewerben, die im Kanton Solothurn Wohnsitz haben, oder einen engen Bezug zum Kanton nachweisen können. Das Angebot gilt vorerst für das Jahr 2002.

Kulturschaffende sämtlicher Kunstrichtungen mit Wohnsitz oder einem engen Bezug zum Kanton Solothurn können sich um einen Aufenthalt in der Atelierwohnung in der "Cité Internationale des Arts" in Paris bewerben. Das Atelier steht Bewerbern für einen sechsmonatigen Aufenthalt, von Januar 2002 bis Juni 2002 und von Juli 2002 bis Dezember 2002, zur Verfügung. Das Kantonale Kuratorium für Kulturförderung Solothurn übernimmt die Mietkosten und beteiligt sich an den Lebenshaltungskosten.

Dieses Angebot wurde möglich, weil das Aargauer Kuratorium den solothurnischen Kollegen die Mitbenützung eines ihrer Pariser Ateliers offerierte, vorerst allerdings befristet bis Ende Jahr 2002. Mit dieser Massnahme ermöglicht das Kuratorium Solothurner Kunstschaffenden während einem halben Jahr frei an einem Projekt in einer völlig neuen und befruchtenden Umgebung zu arbeiten, um so neue Dimensionen im eigenen Schaffen zu finden. Die Leistungen, die der Kanton im Rahmen dieses Projektes erbringt, besitzen nicht den Charakter eines Preises oder einer Auszeichnung. Vielmehr sollen künstlerisch besonders interessante Vorhaben gefördert werden. Der Kanton betritt mit diesem Projekt spannendes Neuland.

Bewerbungskriterien und Jurierung
Die Zusprechung der Atelierwohnung erfolgt aufgrund der Qualität der vorgelegten Bewerbungsunterlagen. Auch Kontinuität des bisherigen Schaffens und Entwicklungsmöglichkeiten der Bewerber sowie Innovation und Professionalität des Schaffens sind wichtige Kriterien. Der Leitende Ausschuss des Kantonalen Kuratoriums für Kulturförderung beurteilt und entscheidet aus den eingereichten Bewerbungen.

Erforderliche Bewerbungsunterlagen

  • Anmeldeformular (kann beim Amt für Kultur und Sport angefordert werden)
  • Angaben zu den künstlerischen Plänen, insbesondere auf das Projekt bezogen
  • Lebenslauf (Ausbildung, bisherige Tätigkeit)
  • Dokumentation über bisheriges Schaffen

Sämtliche Unterlagen sind schriftlich in achtfacher Ausführung einzureichen. Bewerbungen mit sämtlichen Unterlagen sind per Post bis am 31. Juli 2001 (Poststempel) einzureichen an das:

Kantonale Amt für Kultur und Sport
z.Hd. Kuratorium für Kulturförderung
"KünstlerInnen-Atelier Paris 2002"
Rathaus
4509 Solothurn e-mail aks@ed.so.ch)

Der Auswahlentscheid wird den Kulturschaffenden bis Ende September 2001 mitgeteilt.