Ja zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung
13.06.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung
an das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die
Anerkennung des UNO-Ausschusses "CERD" durch die Schweiz. "CERD" steht
für den Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.
Die
Schweiz ist 1994 dem Internationalen Uebereinkommen von 1965 zur
Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beigetreten. Nach
Artikel 14 dieses Uebereinkommens können die Mitgliedstaaten ein
Mitteilungsverfahren anerkennen.
Neu sollen Personen oder
Personengruppen dem UNO-Ausschuss "CERD" mitteilen können, sie seien
von einer Rassendiskriminierung betroffen. Bevor sie diese sog.
Petition einreichen, müssen sie allerdings den nationalen Instanzenzug
durchlaufen haben. Der Ausschuss berät die Petition und übermittelt dem
Vertragsstaat und den Einsendern der Petition etwaige Vorschläge und
Empfehlungen.