Ja zum Kampf gegen die Rassendiskriminierung

13.06.2001 - Solothurn – Der Regierungsrat begrüsst in seiner Vernehmlassung

an das eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) die

Anerkennung des UNO-Ausschusses "CERD" durch die Schweiz. "CERD" steht

für den Ausschuss zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung.

Die

Schweiz ist 1994 dem Internationalen Uebereinkommen von 1965 zur

Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung beigetreten. Nach

Artikel 14 dieses Uebereinkommens können die Mitgliedstaaten ein

Mitteilungsverfahren anerkennen.

Neu sollen Personen oder

Personengruppen dem UNO-Ausschuss "CERD" mitteilen können, sie seien

von einer Rassendiskriminierung betroffen. Bevor sie diese sog.

Petition einreichen, müssen sie allerdings den nationalen Instanzenzug

durchlaufen haben. Der Ausschuss berät die Petition und übermittelt dem

Vertragsstaat und den Einsendern der Petition etwaige Vorschläge und

Empfehlungen.